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Die JVA-Mauer entlang der Wittstraße darf weg. Am Grätzberg-muß die Mauer bleiben.

aa gefängnis mit grätzbergmauer breit
ie öffentliche Sitzung des Bausenats hat am Montagvormittag (26.11.)  vorerst Klareit um die Frage des Denkmalschutzes für das ehemalige Gefängnis gebracht, das 19004 er- baut wurde. 2008 sind die über 200 Hälftlinge in die neu gebaute JVA in Berggrub umgezogen. Danach kamen nicht etwa sofort die Abrißbagger. Nein, danach begann eine zähflüssige Debatte um die Zukunft des 8.000 Quadratmeter großen JVA-Geländes zwischen Wittstraße, Grätzberg und Innerer Münchner Straße. Vor wenigen Monaten erreichte dann die Stadtverwaltung die Schock-Meldung: Das ganze JVA-Ensemble wird unter Denkmalschutz gestellt, nicht nur das vordere ehemalige Verwaltungsgebäude gegenüber dem Münchner Tor.

aa gefäng von obenTrotz Denkmalschutz dürfen für eine neue Nutzung die Fenster vergrößert, die Gitterstäbe entfernt werden.

Vertreter der Obersten bayerischen Denkmalschutzbehörde, Hauptkonser- vator Dr. Michael Mette und Dr. Anke Borgmeyer, erkläuterten den Mitgliedern des Bausenats die Gründe, warum das gesamte, häßlich mausgraue, mehrtei- lige Bauwerk unter Denkmalschutz gestellt wird. Gleichzeitig warben die Denkmalexperten für Lösungsmöglich- keiten wie in anderen Städten, wo ähnliche Objekte neuen, attraktiven Nutzungen zugeführt wurden. 

Die 3.80 Meter hohe JVA-Mauer entlang der Wittstraße darf, so Dr. Mette, zu Gunsten einer Verbreiterung des Geh- und Radwegs abgerissen werden, muß aber zurückgesetzt wieder aufgebaut oder auch in eine Fassade integriert werden Bleiben muß jedoch die JVA-Mauer den Grätzberg hinauf, nicht zuletzt als Lärmschutzmauer. Die Fenster der einzelnen JVA-Zellenblöcke dürfen erweitert, die Gitter beseitigt werden. Die Gefängniszellen im Inneren können für beliebige Nutzungsvarianten zusammengelegt werden. Nur eine einzige Zelle muß original erhalten bleiben. Die Gänge und die Treppenhäuser seien großzügig angelegt.

aa gefä vewaltungDas riesige Verwaltungsgebäude der ehemaligen JVA gegenüber dem Münchner Tor, Innere Münchner Straße 2, stand bisher allein unter Denk- malschutz. Auch dafür gibt es noch keine neue Nutzung und keinerlei Planungen.

Der große Vorteil, so Dr. Mette, künftige Investoren könnten bei ihren Überle- gungen mit außerordentlich hohen Fördermitteln rechnen. Das sei ein unschätzbarer Glücksfall. Das gesamte Gelände gehört dem Freistaat Bayern. Die Stadt könnnte freilich ein Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen. Vorstellbar sind eine Büro-, Hotel- oder Wohnungsnutzung. Auch Studentenwohnungen sind nicht ausgeschlossen. Dr. Mette verwies auf Eichstätt, wo in einem ähnlichen denkmalgeschützen Bau moderne Studentenbuden für 280 Euro/Monat entstanden seien. - Weiterer Bericht folgt.   

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