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Seniorenbeirat: Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken

wölfl franz seniorenbeir Franz Wölfl, Vorsitzender des Seniorenbeirats ist Ministerialdirigent a. D. 

Landshut - pm (16.04.20249 Der Seniorenbeirat der Stadt Landshut fordert die Politik auf, die bestehenden Freiwilligendienste (Freiwilliges Soziales und Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst) attraktiver zu gestalten und mittelfristig durch ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr abzulösen. Dies ist dringend notwendig, so Franz Wölfl (75), der Vorsitzende des Seniorenbeirates, will man verhindern, dass unsere Gesellschaft noch weiter auseinanderdriftet als dies schon der Fall ist.

Die Menschen müssen wieder lernen, dass unser Sozialstaat auf Dauer nur Bestand haben kann, wenn sie sich bewusst sind, dass Solidarität keine Einbahnstraße ist. Die Menschen dürfen nicht nur fragen, was der Staat für den Einzelnen tun kann (und muss), sondern auch, was der Einzelne für die Gemeinschaft tun kann. Dazu bedarf es einer Lernerfahrung, die soziale Bildung heißt.

Die bestehenden Freiwilligendienste und vor allem ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr vermitteln die für eine funktionierende Gesellschaft
notwendige soziale Bildung. Sich eine bestimmte Zeit für die Gesellschaft zu engagieren, Menschen aus anderen Bereichen und in andere Lebenssituationen kennenzulernen, hilft den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, hebt Beiratsmitglied Edeltraud Nuhn hervor: „Es schärft das Bewusstsein des Einzelnen für seine Verantwortung für das Gemeinwesen.“

Die Freiwilligendienste und ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr müssen für alle Bevölkerungsgruppen ab Volljährigkeit offenstehen und sie dürfen sich nicht auf den sozialen Bereich beschränken. Es müssen alle Bereiche erfasst werden, in denen man sich für das Allgemeinwohl engagieren kann: sozialer, ökologischer und kultureller Bereich, Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz, um nur einige Beispiele zu nennen.

Der Seniorenbeirat ist sich bewusst, dass die Einführung eines verpflichtenden Gesellschaftsjahres eine Änderung unseres Grundgesetzes voraussetzt und auch im Bereich des Völkerrechts Hindernisse überwunden werden müssen. Es ist an der Zeit, dass die Politik insoweit nicht nur den Mund spitzt, sondern auch pfeift. Nur Sonntagsreden helfen nicht weiter. Ohne Grundgesetzänderung wäre ein verpflichtendes zahlenmäßig abgespecktes Gesellschaftsjahr nur über die Wiedereinführung der Wehrpflicht möglich. Würde die Wehrpflicht wieder aufleben, dann würde auch der Zivildienst wieder aufleben. Letzteres würde - rein zahlenmäßig gesehen - die oben erwähnte Problemlage aber nur teilweise entschärfen. 2002 hatten wir den höchsten Stand an Zivildienstleistenden (136.000), in den anderen Jahren zwischen 1961 und 2011 lagen die Zahlen darunter. Hinzu kommt, dass die Wiedereinführung der Wehrpflicht eine zum Status Quo dauerhaft veränderte sicherheits- und verteidigungspolitische Lage voraussetzt ergänzte Beiratsmitglied Bernd Friedrich, Oberstleutnant a. D.

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