Landshut - pm (23.10.2024) Am Freitag, 1. November, ist Allerheiligen – einer von einer Reihe so genannter stiller Tage im November und Dezember. An diesen Tagen gelten besondere Regeln. So weist das Ordnungsamt alle Betreiber von Gaststätten, Restaurants, Bistros, Diskotheken, Pubs, Bars und sonstigen Gewerben mit öffentlichen Veranstaltungen darauf hin, dass an diesen Tagen Tanz und Unterhaltungsmusik verboten sind.
Erlaubt ist lediglich leise Hintergrundmusik, die dem ernsten Charakter des Tages entspricht. Dies gilt außer an Allerheiligen auch am Volkstrauertag, 17. November, am Buß- und Bettag, 20. November, und am Totensonntag, 24. November, von 2 bis 24 Uhr, und am Heiligen Abend, 24. Dezember, von 14 bis 24 Uhr.
Am Buß- und Bettag, 20. November, gilt von 0 bis 24 Uhr auch ein Verbot von Sportveranstaltungen. Andere Vergnügungsstätten wie beispielsweise Spielhallen und Wettannahmestellen dürfen an den genannten Tagen gar nicht geöffnet sein. Ebenso dürfen an den genannten Tagen in Gaststätten keine Spielgeräte betrieben werden. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Verbote mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Es ist mit Kontrollen zu rechnen.