Landkreis Landshut - pm (06.11.2025) Wie bereits berichtet, kam es zu einem Betrug durch eine sogenannte Teerkolonne. Erneut gingen weitere Anzeigen bei der Polizei ein. Der bislang erfasste Schaden liegt bereits im mittleren fünfstelligen Bereich. Die Polizei warnt eindringlich vor diesen Teerkolonnen. Sie treten als Handwerker auf und bieten die Teerarbeiten günstig an und erklären, der Teer sei auf einer Baustelle übrig geblieben.
Die Arbeiten werden dann aber unzureichend und mit billigsten Materialien ausgeführt. Oft wollen die Betrüger Vorkasse und beenden die Arbeiten nicht. Garantieleistungen sind in keinem Fall möglich.
Hinzu kommt, dass die Geschäftsanbahnung selbst bereits illegal ist. Die Teerkolonnen verfügen über keine gültige Reisegewerbekarte - es handelt sich somit um Schwarzarbeit. Und wer Schwarzarbeiter beschäftigt, macht sich selbst strafbar.
Gehen Sie nicht auf solche Angebote ein. Lassen Sie sich nicht auf Verkaufsgespräche ein und verweise Sie die Anbieter konsequent des Grundstücks. Informieren Sie im Zweifel umgehend die Polizei.

