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Wahlausschuss bestätigt: Junge Wähler werden nicht zugelassen

Ziegler Benjamin

Benjamin Ziegler verfolgte für die Jungen Wähler die Sitzung im Alten Plenarsaal. Eine Rederecht für ihn gab es allerdings nicht. - Fotos: W. Götz

Landshut – gw (27.01.2026) Heute versammelte sich im Alten Plenarsaal um 10 Uhr der Wahlausschuss der Stadt Landshut. Dabei wurde intensiv die Zulassung der Liste Junge Wähler besprochen. Wie schon bekannt, entschied der Wahlausschuss, dass die Nachwuchsorganisation der Freien Wähler bei der Kommunalwahl am Sonntag, 8. März, nicht antreten darf. Die Gründe dafür wurden ausführlich erläutert.

Die Vorsitzende des Wahlausschusses, Rechtsdirektorin Claudia Kerschbaumer, gab als Grund der Nichtzulassung die mangelnde öffentliche Ladung zur Aufstellung der Stadtratsliste der Jungen Wähler an.

In ihrer Begründung führte sie auf, dass es sich bei den Jungen Wählern, anders als bei Parteien, um eine „nichtorganisierte Gruppe handelt. Das heißt, jeder wahlberechtigte Bürger der Stadt Landshut, kann bei der Listenaufstellung Vorschläge machen und daher benötigt es eine ausreichende öffentliche Ladung. Denn die Teilnehmenden dürfen nicht auf die Mitglieder der Gruppierung begrenzt werden.

Nach Ansicht von Rechtsdirektorin Claudia Kerschbaumer wurden die Kriterien einer öffentlichen Einladung nicht erfüllt. Diese erging an die Kandidierenden der Jungen Wähler, an deren Freunde und Bekannte und an Mitglieder und Kandidierende der Freien Wähler. Zusätzlich wurden vier Plakate ausgehängt. Unter anderem im Cafe Kreuzer, wo die Versammlung stattfand, im Stadthotel Ludwig, im Kinderspiel-Paradies Hoppsala und in einer Metzgerei. Zusätzlich verteilten die Jungen Wähler Flyer, deren Zahl mit 200 angegeben wurde.

Claudia Kerschbaumer

Rechtsdirektorin Claudia Kerschbaumer zitierte auch aus Paragraphen und einem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg.

Ein weiterer Hinweis auf die Aufstellungsversammlung war in einer privat betriebenen Internetseite eines Mitglieds der Freien Wähler aus Auloh zu lesen. In einem Bericht mit der Überschrift „Sicherheit, Bildung und Lebensqualität im Fokus – Freie Wähler starten in den Wahlkampf“ vom 26. November 2025 ist dort im letzten Absatz zu lesen: „Die Jungen Freien Wähler stellen Ihre Liste am 9.12.2025 um 19 Uhr im Cafe Kreuzer, Regierungsstraße 564, 84028 Landshut, auf und laden dazu alle Interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich ein.“

Für Rechtsdirektorin Claudia Kerschbaumer stellt all dies keine genügende öffentliche Einladung dar. Die Einladung an Mitglieder der Gruppierung und deren Freunde und Bekannte richtet sich nur an einen eingeschränkten Kreis, vier Plakate sind zu wenig, um die gesamte Öffentlichkeit zu informieren und an der Veröffentlichung auf einer privat betriebenen Internetseite bestehen laut Claudia Kerschbaumer Zweifel. Wie eine Recherche der EDV-Abteilung des Rathauses ergab, wurde der Absatz wohl nachträglich hinzugefügt. Zudem verfügt diese Internetseite über eine zu geringe Reichweite, um eine öffentliche Einladung ausreichend zu legitimieren.

In ihrem Vortrag verwies die Rechtsdirektorin noch auf ein ganz spezielles Problem. Würde auf Grund der mangelnden öffentlichen Einladung die Liste der Jungen Wähler zugelassen und es anschließend zu einer erfolgreichen Wahlanfechtung kommen, müsste die gesamte Stadtratswahl in Landshut für ungültig erklärt und wiederholt werden.

So entschied sich der Wahlausschuss mit 4:1 Stimmen, die Liste der Jungen Wähler zur Kommunalwahl nicht zuzulassen. Dagegen können die Jungen Freien Wähler bis Donnerstag 18 Uhr im Rathaus Beschwerde einlegen, die dann am darauffolgenden Montag (2. Februar), bei der Regierung von Niederbayern behandelt wird.

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