Landshut - pol (06.09.2025) Ein 24-jähriger war einer Streife der Polizeiinspektion Landshut im Bereich der Innenstadt aufgefallen. Dieser war zur Nachtzeit ohne Licht mit seinem Pkw unterwegs. Bei der folgenden Kontrolle konnte festgestellt werden, dass der Fahrzeugführer seine ausländische Fahrerlaubnis nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten umschreiben hatte lassen.
Damit war er nicht mehr berechtigt von der kosovarischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

