
v. l.: Anja Helmbrecht-Schaar (ÖDP Vorstand), ÖDP-Schatzmeister Wolfgang Gratz, ÖDP Stadträtin Elke März-Granda und ÖDP Ortsvorsitzender und OB-Kandidat Heiko Helmbrecht
Landshut – pm (11.09.2025) Das will die ÖDP noch vor den anstehenden Haushaltsberatungen erfahren. Deshalb soll die Stadt herausfinden, ob der vom bayerischen Staat weitergegebene Anteil höher als 62,5% Prozent ist. Soviel leitet nämlich das Land Schleswig-Holstein an die Kommunen weiter. ÖDP Stadträtin Elke März-Granda hofft, „dass der Freistaat dem guten Beispiel aus Norddeutschland nicht nachstehen will“.
„Es wäre auch viel besser, wenn das Geld in die Sanierung von Schulen und Kindergärten fließt als in Prestigebauten und überdimensionierte Straßenausbauprojekte des Landes“, findet die ÖDP-Politikerin.
Zusammen mit dem ÖDP-Orts- und Kreisvorsitzenden Heiko Helmbrecht und ÖDP-Schatzmeister Wolfgang Gratz und Beisitzerin Anja Helmbrecht-Schaar hat die Stadträtin vereinbart, eine entsprechende Anfrage an den OB zu richten, die inzwischen im Rathaus eingegangen ist.
Der Bund stellt bekanntlich ein sog. „Sondervermögen“ von 100 Milliarden Euro für die Behebung des Investitionsstaus in Ländern und Kommunen auf. Wie viel Geld Städte, Gemeinden und Landkreise aus dem Sondervermögen Infrastruktur bekommen, muss in jedem Bundesland separat verhandelt werden. Das Land Schleswig-Holstein hat laut Mitteilung der Landesregierung (vgl. untenstehenden Link) seinen Kommunen zugesagt, 62,5 % der für Schleswig-Holstein vorgesehenen Mittel aus diesem Sondervermögen den Kommunen zu geben.
„Die Haushaltsplanung unserer Stadt für die kommenden Jahre wird sicher leichter zu erstellen sein, wenn einigermaßen klar ist, in welchem Umfang zusätzliche Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes über den Freistaat Bayern an die Kommunen fließen“, meint März-Granda.
Der Antrag im Wortlaut:
Antrag: Anteil „Sondervermögen“ für Kommunen
Der Stadtrat möge beschließen, bei der Bayerischen Staatsregierung nachzufragen, wie hoch der Anteil sein wird, den Bayern seinen Kommunen aus dem für Länder und Kommunen vorgesehenen „Sondervermögen“ von 100 Milliarden Euro übergeben wird. Insbesondere möge mitgeteilt werden, ob der Anteil für die Kommunen in Bayern höher als 62,5% der gesamten für den Freistaat vorgesehenen Mittel sein wird.
Begründung
Der Bund stellt bekanntlich ein sog. „Sondervermögen“ von 100 Milliarden Euro für die Behebung des Investitionsstaus in Ländern und Kommunen auf. Wie viel Geld Städte, Gemeinden und Landkreise aus dem Sondervermögen Infrastruktur bekommen, muss in jedem Bundesland separat verhandelt werden.
Das Land Schleswig-Holstein hat laut Mitteilung der Landesregierung (vgl. nachfolgender Link) seinen Kommunen zugesagt, 62,5 % der für Schleswig-Holstein vorgesehenen Mittel aus diesem Sondervermögen den Kommunen zu geben.
Die Haushaltsplanung unserer Stadt für die kommenden Jahre wird sicher leichter zu erstellen sein, wenn einigermaßen klar ist, in welchem Umfang zusätzliche Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes über den Freistaat Bayern an die Kommunen fließen.

