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Dringlichkeitsantrag der CSU zur Fusion der Kliniken

Landshut - pm (11.12.2024) Die Haushaltslage der Stadt ist extrem angespannt. Dies ist letztlich auf die erforderlichen Zuschüsse (Verlustausgleich) für das Klinikum (> 20 Mio. EUR) für das kommende Jahr und in den nächsten Jahren zurückzuführen. Im Landkreis verhält es sich ähnlich. Auch hier ist die Rede von einem zweistelligen Millionenzuschuss in den nächsten Jahren. Der Gesundheitsstandort in Landshut ist damit in einer nie dagewesenen finanziellen Schieflage.

Stadt und Landkreis haben daher wegweisend beschlossen, dass es zu einer Fusion zwischen LAKUMED und Klinikum Stadt Landshut kommen soll. Nur so lässt sich der Gesundheitsstandort weiterentwickeln.

Das zukünftige Ziel darf nicht die Beibehaltung des Status quo und die verlustbedingte Einschränkung des bisherigen medizinisches Angebots sein. Ziel muss vielmehr die zügige Umsetzung der Fusion zu einem gemeinsamen Klinikum sein. Der Krankenhausstandort Landshut ist zu einem Zentrum der Spitzenmedizin in Niederbayern zu entwickeln.

Im Zuge der Fusion müssen notwendige Doppelstrukturen im medizinischen Bereich und auch im Verwaltungsbereich viel schneller abgebaut werden, als dies bisher angedacht war. Die Krankenhausreform (sog. Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz) wurde vor kurzem von Bundestag und Bundesrat gemeinsam verabschiedet. Damit stehen die Rahmenbedingungen nun fest. Es ist das erklärte politische Ziel von Bund und Ländern, kleine Häuser nicht fortbestehen zu lassen und nur noch größere Einheiten mit einer schlanken Verwaltung zu fördern. Stadt und Landshut müssen deshalb nun ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen und für die Bürgerinnen und Bürger ein zukunftsfähiges gemeinsamen Haus entwickeln. Zuschüsse in zweistelligen Millionenbereich werden sich weder Stadt noch Landkreis über die nächsten Jahre leisten können, da dies die kommunalen Haushalte lähmt und jede Entwicklung von Stadt und Landkreis dem Diktat des Verlustausgleichs im Krankenhausbereich unterliegen würde. Landshut darf nicht handlungsunfähig werden.

Es wird daher folgender 6 Punkte-Plan beschlossen.

1. Es wird bis zum 28.2.25 von Seiten des Klinikums geprüft, welche Doppelstrukturen im medizinischen Bereich und auch im Verwaltungsbereich aus Sicht des Klinikums bei einer Fusion in welchen Zeitraum abgebaut werden können. Der Landkreis wird gebeten, Gleiches für LAKUMED zu tun.

2. Es wird die zukünftige Vorstandsstruktur für die Zeit nach der Fusion aufgezeigt und insbesondere dargestellt, wer welche Aufgaben zukünftig im Vorstand wahrnehmen soll. In diesem Zusammenhang wird auch aufgezeigt, wer die operative Umsetzung der Fusion (Abbau Doppelstrukturen usw.) im Vorstand verantworten soll.

3. Es wird bis zum 28.2.25 ein Maßnahmenkatalog vorgelegt, in welcher Höhe bis zum 31.12.2025 CM-Punkte gesteigert werden können, welche Leistungsbereiche kurzfristig nicht mehr angeboten werden müssen und wie Defizite kurzfristig abgebaut werden können. In diesem Zusammenhang wird ein Benchmark-Vergleich berücksichtigt.

4. Es wird bis zum 30.6.25 ein operativer Umstellungsplan erarbeitet, damit ab dem 1. Tag nach der Fusion die Doppelstrukturen im medizinischen und auch im Verwaltungsbereich abgebaut werden können.

5. Es wird bis zum 30.6.25 dargestellt, wie die zukünftig freiwerdenden Kapazitäten genutzt werden können, um das gemeinsame Klinikum zu einem Zentrum der Spitzenmedizin in Niederbayern zu entwickeln.

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