Landshut - pm (15.12.2025) Die Besteuerung von Hundehaltungen (Hundesteuer) und für das Innehaben einer Zweitwohnung (Zweitwohnungssteuer) werden zum 1. Januar 2026 zur Stabilisierung der Finanzlage der Stadt erhöht. Das hat der Stadtrat mehrheitlich beschlossen. Die Sätze der Hundesteuer werden über alle Staffelungen um 20 Prozent erhöht. Letztmalig erfolgte eine Anpassung 2012. Ab Januar gelten folgende Steuersätze zur Haltung von Hunden:
für den ersten Hund 72 Euro (bisher 60), für den zweiten 108 Euro (bisher 90) und für den dritten Hund 144 Euro (statt 120). Jeder weitere Vierbeiner kostet 168 Euro (bisher 140). 840 Euro (bisher 700) werden für einen Listenhund (-mischling) fällig, ermäßigt mit Negativzeugnis (Kategorie II) 420 Euro (bislang 350). Zudem wird die Fälligkeit der Hundesteuer, analog zu vergleichbaren Städten, auf 1. April eines jeden Jahres (bisher 30. Januar) geändert.
Die Besteuerung von Zweitwohnungen, die seit Einführung der Zweitwohnungssteuer 2006 konstant bei zehn Prozent lag, wird ab dem 1. Januar um fünf Prozentpunkte auf 15 Prozent der Jahres-Nettokaltmiete erhöht.
Die Änderungsbescheide, mit denen die neuen Steuersätze bei der Hunde- und Zweitwohnungssteuer mitgeteilt werden, werden im Laufe des Januars durch das Stadtsteueramt an alle Betroffenen verschickt.
Weitere Informationen gibt es online unter www.landshut.de/hundesteuer sowie unter www.landshut.de/zweitwohnungssteuer.

