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Wissenswertes rund um Allerheiligen und die stillen Tage

Hauptfriedhof außenAm Freitag, 1. November, ist Allerheiligen, der Gedenktag der Verstorbenen. Auf den Friedhöfen finden dazu Gräbersegnungen statt, am Hauptfriedhof zudem der große Allerheiligenmarkt. Rund um diesen Feiertag und alle anderen stillen Tage gibt es einiges zu beachten. Eingang zum Hauptfriedhof Foto: Attila Geréb

Landshut - pm (31.10.2024) Vor dem Hauptportal des Städtischen Hauptfriedhofes und entlang der Friedhofsallee findet noch bis Freitag, 1. November, der traditionelle Allerheiligenmarkt statt. Gärtnereien aus Landshut und Umgebung bieten dort Blumen, Gestecke, Kerzen und sonstiges Zubehör für Allerheiligen zum Verkauf an. Der Markt findet jeweils von circa 8 bis 17 Uhr Jahr statt. Parkplätze bei den Finanzbehörden und beim Landratsamt geöffnet. - Die Friedhofsbesucher dürfen den Parkplatz der Finanzbehörden nutzen.

Ebenso ist fer Mitarbeiterparkplatz des Landratsamtes in der Nähe des Achdorfer Friedhofes kostenlos zu nutzen. Das hat die Stadt Landshut mit der Verwaltung der Immobilien Freistaat Bayern sowie dem Landratsamt Landshut vereinbart, um den Friedhofsbesuchern an Allerheiligen ausreichend Parkplätze zur Verfügung zu stellen.

Der Parkplatz der Finanzbehörden kann aus Richtung Niedermayerstraße über die Maximilianstraße sowie über die Bauhofstraße angefahren werden und ist am Allerheiligentag, 1. November, in der Zeit vom 8 bis 19 Uhr für die Allgemeinheit geöffnet. Der Mitarbeiterparkplatz beim Landratsamt ist über den Achdorfer Weg anzufahren und am Allerheiligentag ohne zeitliche Beschränkung kostenlos zugänglich.

Ebenso stehen den Besuchern die sonstigen Parkflächen beim Landratsamt zur Verfügung, wobei diese bewirtschaftet und hierzu ein Parkschein zu lösen ist. Um Abschleppvorgänge zu vermeiden, sind die jeweiligen Öffnungszeiten der Parkplätze zu beachten. Gedenkfeierlichkeiten in den städtischen Friedhöfen

Auf den städtischen Friedhöfen finden folgende Gedenkfeiern statt: Nordfriedhof St. Michael um 10 Uhr: Andacht vor der Aussegnungshalle durch die Pfarrei St. Wolfgang, anschließend Gräbersegnung;

Friedhof Auloh um 10 Uhr: Hl. Messe in der Pfarrkirche, anschließend Gräbersegnung;

Frauenberg 14 Uhr Gräbersegnungsgottesdienst;

Friedhof Achdorf um 13.30 Uhr: Festmesse in der Pfarrkirche St. Margaret, anschließend Gräbersegnung;

Hauptfriedhof um 15 Uhr: Gedenkfeier vor der Aussegnungshalle durch die Pfarrei St. Konrad, anschließend Gräbersegnung.

Stille Tage im November und Dezember

Am Freitag, 1. November, ist Allerheiligen – einer von einer Reihe so genannter stiller Tage im November und Dezember. An diesen Tagen gelten besondere Regeln. So weist das Ordnungsamt alle Betreiber von Gaststätten, Restaurants, Bistros, Diskotheken, Pubs, Bars und sonstigen Gewerben mit öffentlichen Veranstaltungen darauf hin, dass an diesen Tagen Tanz und Unterhaltungsmusik verboten sind. Erlaubt ist lediglich leise Hintergrundmusik, die dem ernsten Charakter des Tages entspricht.

Dies gilt außer an Allerheiligen auch am Volkstrauertag, 17. November, am Buß- und Bettag, 20. November, und am Totensonntag, 24. November, von 2 bis 24 Uhr, und am Heiligen Abend, 24. Dezember, von 14 bis 24 Uhr.

Am Buß- und Bettag, 20. November, gilt von 0 bis 24 Uhr auch ein Verbot von Sportveranstaltungen. Andere Vergnügungsstätten wie beispielsweise Spielhallen und Wettannahmestellen dürfen an den genannten Tagen gar nicht geöffnet sein.

Ebenso dürfen an den genannten Tagen in Gaststätten keine Spielgeräte betrieben werden. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Verbote mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Es ist mit Kontrollen zu rechnen.

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