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Stellungnahme zur Flucht eines Patienten aus dem Bezirksklinikum

Mainkofen - pm (14.08.2024) Am 8. August war es etwa gegen 15 Uhr zur Flucht des Patienten Herr S. aus einer externen Erprobungsmaßnahme gekommen. Gegen 23.30 Uhr wurde er im Rahmen einer öffentlichen Fahndung gefunden und zurück in das Bezirksklinikum Mainkofen (BKM) gebracht. Für Herrn S. wurde mit Urteil des Landgerichts Deggendorf (19.05.2022) wegen Totschlags die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Am 19. Juli 2021 wurde der Patient am BKM aufgenommen. Der therapeutische Verlauf war bis dato erfolgreich, sodass der Patient am 5. Juni 2023 die Lockerungsstufe A – Ausgang mit Begleitung – und im weiteren Therapieverlauf die Lockerungsstufe A 3 – Ausgang mit Begleitung auch außerhalb des Klinikgeländes – erhielt. Oberstes Therapieziel ist die Resozialisierung. Dazu gehört auch die Wiedereingliederung in einen normalen Lebensalltag. Lockerungsmaßnahmen dienen der Erprobung.

Am 8. August wurde erneut eine externe Erprobungsmaßnahme mit Herrn S. durchgeführt. Vorherige Versuche auf dem Gelände des BKM waren positiv verlaufen. Dabei handelt es sich um eine externe Erprobungsmaßnahme im Rahmen der Stabilisierung von Patienten, die krankheitsbedingt Defizite im Alltag aufweisen, besser mit ihrer Umwelt zurechtzukommen. Grundsätzliches Ziel ist es, die Belastbarkeit des Patienten auch außerhalb des klinischen Umfelds zu testen und ihn für eine spätere Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorzubereiten. Drei psychologische Fachkräfte und eine Praktikantin begleiteten die Maßnahme, in diesem Fall einen Kinobesuch in Plattling. Im Kinosaal sagte Herr S., er müsse auf die Toilette. Grundsätzlich ist der Patient unter Aufsicht bzw. jederzeit in Sichtweite des betreuenden Personals. Einem Missverständnis in der Kommunikation der Begleitpersonen geschuldet, nutzte der Patient einen unbeobachteten Moment zur Flucht. Dies wurde nach zwei Minuten erkannt, die Begleiter begannen sofort mit der Suche und wurden informiert, dass der Patient das Kino verlassen habe. Daraufhin informierten die Begleitpersonen die Station, die wiederum die Fahndung bei der Polizei einleitete. Der Zeitraum vom Toilettengang des Patienten bis zur Einleitung der Fahndung betrug sieben Minuten.

Die Gefahr, die bei diesem Vorfall vom Patienten ausging, ist nach Einschätzung der Behandler aufgrund des bisherigen Therapieverlaufs und der medikamentösen Behandlung als mittelbar zu betrachten. Der Patient erhält eine jeweils vier Wochen wirkende Depot-Medikation deren Wirkung nur über einen längeren Zeitraum nachlässt. Eine entsprechende Auffrischung ist regulär für Mittwoch, den 14. August, geplant.

Nachdem Herr S. von der Polizei aufgefunden und sich ohne Widerstand wieder ins BKM bringen ließ, wurde seine Lockerungsstufe auf 0 zurückgesetzt. Das heißt, der Patient wurde auf eine hochgesicherte Station verlegt und wird für unbestimmte Zeit keine Lockerungen erhalten, da er die gewährte Lockerung missbraucht hat. Als weitere Konsequenz aus diesem Vorfall werden in der gesamten Klinik für Forensische Psychiatrie im Bezirksklinikum Mainkofen die Abläufe bei Erprobungsmaßnahmen überprüft und gegebenenfalls angepasst, um die Wahrscheinlichkeit von künftigen Entweichungen zu reduzieren.

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