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„Gehölzpflege“ im Landkreis - Sperriger Begriff für wichtige Maßnahme

Gehölzpflege

Mit dem sogenannten „Fällgreifer“ wird Gehölz geschnitten und entfernt. - Fotos: Staatliches Bauamt

Region Landshut - pm (30.11.2023) „Gehölzpflege“ – ein sperriger Begriff für eine Maßnahme, mit der wichtige Ziele erreicht werden sollen: die Entwicklung verkehrssicherer und langfristig alterungsfähiger Gehölzbestände. Auch im Winter 2023/24 führt das Staatliche Bauamt Landshut an allen Bundes- und Staatsstraßen im Landkreis Landshut solche Tätigkeiten durch. Dabei kommen hauptsächlich Bagger mit Schneidezange zum Einsatz, sogenannte „Fällgreifer“.

Gehölzbestände an den Straßen sind zentrale Elemente für das Landschaftsbild. Sie schützen Böschungen gegen Erosionen, schirmen Anwohner von Verkehr, Staub und Abgasen ab, dienen Verkehrsteilnehmern als Blendschutz und vielen Tieren als Rückzugs- und Nisträume. Um die Verkehrssicherheit zu fördern, werden sie in regelmäßigen Abständen von zehn bis maximal 15 Jahren gepflegt. Diese Pflege erfolgt in den Wintermonaten bis Ende Februar, um gehölzbewohnende Vogelarten oder andere Tierarten nicht zu stören.

Die Arbeiten werden überwiegend mit einem Bagger mit Schneidezange, dem sogenannten „Fällgreifer“ durchgeführt. Mit diesem Fahrzeug können schadhafte, alte Bäume sowie Heister und Sträucher effizient entfernt werden. Auch Gehölz, das Entwässerungseinrichtungen oder Nachbargrundstücke beeinträchtigt wird zurückgeschnitten. „Während der Arbeiten wird besonders darauf geachtet, dass abschnittsweise gearbeitet wird, um für die Tiere weiterhin Rückzugsmöglichkeiten zu schaffen.“, erklärt Alfred Ottendorfer von der Straßenmeisterei in Landshut.

Die Sträucher an Böschungen werden auf ca. 20 cm eingekürzt oder ausgedünnt, um den Bestand zu verjüngen. „Auf den Stock setzen“ heißt der Fachausdruck für diese Vorgehensweise. Verständlicherweise erscheint diese Maßnahme für manche auf den ersten Blick sehr radikal. Doch Gehölzbestände, die über viele Jahre hochgewachsen sind, verschatten den darunterliegenden Boden. Durch mangelnden Lichteinfall wachsen keine jungen Gehölze nach, was zu kahlen Stellen führt. Der regelmäßige Rückschnitt hilft den Pflanzen sowie den Wurzeln, gesund zu bleiben. Schon nach ein bis zwei Vegetationsperioden hat sich wieder ein dichter, stufig aufgebauter Bestand entwickelt. Freigestellte Einzelbäume entwickeln sich besser, da sie mehr Licht erhalten und durch die fehlende Konkurrenz mehr Wasser und Nährstoffe aus dem Boden aufnehmen können.

Zudem werden über den ganzen Landkreis verteilt abgestorbene oder kranke Bäumen gefällt. Darüber hinaus muss das Staatliche Bauamt einzelne Bäume entfernen, wenn sich herausgestellt hat, dass sie aufgrund ihrer Lage und ihres Zustandes eine besondere Gefährdung für den Verkehr darstellen. Sind solche Bäume landschaftsbildprägend, erfolgt eine Ersatzpflanzung an geeigneter Stelle.

Übrigens: Das geschnittene Gehölz wird an einen Lohnunternehmer veräußert, der es zu Hackschnitzel verarbeitet.

Da in den meisten Fällen nur von der Straße aus gearbeitet werden kann, ist in den Arbeitsbereichen mit Behinderungen in beiden Richtungen zu rechnen. Der Verkehr wird deshalb bei Bedarf halbseitig eingeengt und eventuell zusätzlich per Ampel geregelt. Die Arbeiten erfolgen ausschließlich tagsüber. Das Staatliche Bauamt bittet um Verständnis und um besondere Vorsicht im Arbeitsbereich.

In folgenden Abschnitten arbeitet die Straßenmeisterei Landshut:

B 15

  • Zwischen Altheim und Mirskofen
  • Bei den Vilsbrücken bei Münchsdorf

B 299

  • „BMW“ Landshut
  • Am Kreisverkehr Vilsbiburg bis Abzweig St 2083
  • B 388 zwischen dem Abzweig B299 (bei Achldorf) bis Binabiburg
  • St 2045 am Radweg Schweinbach bis Adlkofen
  • St 2141 vom Kreisverkehr Postau bis nach Täuberlberg
  • St 2142 zwischen Pattendorf und Oberlauterbach
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