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Kommunalwahl 2026: Welche Termine und Fristen gelten

Landshut - pm (27.01.2026) Am Sonntag, 8. März, wählt Landshut ein neues Stadtoberhaupt sowie einen neuen Stadtrat. Circa 55.000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger erhalten dieser Tage per Post die Wahlbenachrichtigungsbriefe. Die Stadt informiert über die wichtigsten Termine und Fristen. In den Wahlbenachrichtigungen sind Stimmbezirk und Wahlraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten am 8. März ihre Kreuzchen setzen können.

Insgesamt 60 Wahllokale, die auch online im digitalen Stadtplan unter www.landshut.de/wahllokale aufgeführt sind, haben an diesem Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Per Briefwahl wählen – Unterlagen auch online beantragen:

Mit der Wahlbenachrichtigung können auch Briefwahlunterlagen mit Wahlschein angefordert werden. Wer sich für die Briefwahl entscheidet, sollte die Unterlagen frühzeitig beantragen und zügig zurücksenden. Ein schriftlicher Antrag zur Briefwahl muss bis Freitag, 6. März, 15 Uhr, im Wahlamt im Rathaus II, Nebengebäude, Luitpoldstraße 29 b (im Foyer neben der Pforte, Zugang über Haupteingang), eingegangen sein. Der Zugang ist barrierefrei.

Online: Ab Montag, 2. Februar, bis Montag, 2. März, besteht auf der städtischen Website unter www.landshut.de/briefwahl die Möglichkeit, die Unterlagen online anzufordern. Das funktioniert auch über den QR-Code, der auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckt ist.

Per Post: Wer per Briefwahl wählen möchte, kann, wie bisher auch, den Antragsvordruck auf der Rückseite (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) des Wahlbenachrichtigungsbriefes verwenden und per Post (in einem ausreichend frankierten Briefumschlag) versenden, um die Unterlagen zu erhalten.

Wichtiger Hinweis: Sollte am Sonntag, 22. März, eine OB-Stichwahl stattfinden, können sowohl online als auch postalisch bereits die erforderlichen Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies ist vom Wahlberechtigten entsprechend anzukreuzen.

Bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen (ab 16. Februar) im Wahlamt der Stadt, Rathaus II, Nebengebäude, Luitpoldstraße 29 b (im Foyer neben der Pforte, Zugang über Haupteingang) kann bei Bedarf auch dort in einer Wahlkabine gewählt werden; die Stimmzettel werden in verschlossenen Kuverts in die Wahlurne gegeben.

Dann werden die Briefwahlunterlagen versendet

Der Briefwahlantrag (online und per Post) ist zwar bereits ab 2. Februar möglich, Ausgabe oder Versand der Wahlunterlagen erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen allerdings erst ab Montag, 16. Februar. Es ist möglich, die Unterlagen an eine abweichende Adresse zu schicken. Dies ist jedoch bereits bei der Beantragung anzugeben. Im Nachhinein ist eine Änderung der Versandanschrift nicht mehr möglich!

Das Wahlamt ist ab 16. Februar montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl, 6. März, ist es durchgehend von 8 bis 15 Uhr besetzt.

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