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Sexuelle Handlungen: Wohn- & Praxisräume eines Frauenarztes (64) durchsucht

Landkreis Rottal-Inn - pol (24.01.2026) Beamte der Kripo Passau haben heute, Freitag (23.01.) die Wohn- und Praxisräume eines im Landkreis Rottal-Inn ansässigen Arztes durchsucht. Nach derzeitigem Ermittlungsstand steht ein 64-jähriger Deutscher im Verdacht im Rahmen seiner Tätigkeit als Facharzt für Frauenheilkunde mehrfach an Patientinnen sexuelle Handlungen durchgeführt zu haben. Vorläuiger Haftbefehl.

Einsatzkräfte der Kriminalpolizeiinspektion Passau vollzogen am Freitag (23.01.2026) mit Unterstützung der Zentralen Einsatzdienste Passau einen von der Staatsanwaltschaft Landshut beantragten Durchsuchungsbeschluss in den Geschäftsräumen der Arztpraxis sowie an der Wohnanschrift des 64-Jährigen. Zudem wurde ein vorliegender Haftbefehl wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs gegen den Tatverdächtigen vollzogen. Nach einer Vorführung beim zuständigen Amtsgericht wurde der Haftbefehl gegen umfangreiche Auflagen außer Vollzug gesetzt. Unter anderem wurde dem 64-Jährigen die Behandlung von Patientinnen und Patienten untersagt.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Passau zusammen mit der Staatsanwaltschaft Landshut dauern an. Ob möglicherweise weitere Patientinnen betroffen sind, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Die Polizei bittet Personen, die möglicherweise weitere Betroffene sind, sich bei der Kriminalpolizei Passau unter der 0851 9511-0, oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Bei Sexualdelikten entstehen nicht immer körperlich sichtbare Verletzungen. Die psychischen Folgen können genauso schwer sein. Menschen reagieren je nach Persönlichkeit ganz unterschiedlich auf ein Sexualdelikt. Gerade in den Fällen, in denen Opfer den Täter oder die Täterin persönlich kennen, mit dieser Person vielleicht verabredet waren oder sie in die Wohnung eingeladen haben, fühlen sie sich selbst mitschuldig. Die Verantwortung liegt aber allein beim Täter bzw. der Täterin. Das Opfer hat niemals Schuld!

Sie wurden Opfer?

  • Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110! Die Polizei wird alles tun, um Sie zu schützen und gegen Täter zu ermitteln.
  • Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an, dies können Sie bei jeder Polizeidienststelle machen.
  • Zeigen Sie sexuelle Handlungen, die gegen Ihren Willen geschehen sind, bei der Polizei an, auch, wenn Ihnen der Täter oder die Täterin bekannt ist oder aus Ihrem persönlichen Umfeld stammt.
  • Zur Polizei können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens bzw. einem Rechtsbeistand begleiten lassen.

Hilfe und Unterstützung

Sie erhalten rund um die Uhr eine kostenlose und anonyme Beratung in vielen Sprachen beim "Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen" unter der Nummer 116 016.
Opferhilfeorganisationen, z. B. WEISSER RING. Jede Polizeidienststelle, insbesondere die Fachkommissariate für Sexualstraftaten steht Ihnen beratend zur Verfügung.

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