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Zoll prüft Gastro - Jetzt laufen mehrere Strafverfahren

ZollKontrolle

Der Zoll hat in der Hotel- und Gastrobranche "geschnüffelt" und wurde und wurde über 20 Mal fündig.

Landshut - pm (24.09.2025) Am Freitag, 19. September,  hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.

Beim Hauptzollamt Landshut befragten an diesem Tag 58 Beschäftigte des Zolls mehr als 150 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten zahlreiche Geschäftsunterlagenprüfungen durch. Unterstützt wurde man dabei auch durch fünf Kolleginnen und Kollegen von Polizei und Finanzamt. An die durchgeführten Prüfungen schließen sich bei 62 Sachverhalten umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.

Bereits jetzt wurden 20 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, etwa aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit dem Mindestlohn, den Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweispapieren oder der Ausländerbeschäftigung. Wegen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel wurden in drei weiteren Fällen Strafverfahren eingeleitet.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

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