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Bundesweite Warntag findet am Do., 11. September statt

Eine Grafik zeigt verschiedene Katastrophenszenarien und wie dazu gewarnt wird

Eine Grafik zeigt verschiedene Katastrophenszenarien und wie dazu gewarnt wird - Grafik: BBK

Landshut - pm (10.09.2025) Der Bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen. Auch die Stadt Landshut beteiligt sich wieder. Dabei werden viele Warnkanäle erprobt, mit denen die Menschen in Deutschland vor Gefahren gewarnt werden.

Zu den Warnkanälen zählen unter anderem Radio und Fernsehen, Warn-Apps wie NINA, Stadtinformationstafeln, Sirenen, Lautsprecherwagen, Infosysteme der Deutschen Bahn und der Mobilfunkdienst Cell Broadcast. Auch der Zivil- und Katastrophenschutz der Stadt Landshut erprobt seine Warnsysteme. 17 Sirenen werden ab 11 Uhr über das gesamte Stadtgebiet hinweg zu hören sein. 

Was passiert beim Bundesweiten Warntag?

Der Bundesweite Warntag dient der Erprobung der Warnsysteme. Das Auslösen der Warnkanäle lädt aber auch ein, sich über die Warnung der Bevölkerung zu informieren.

Am Bundesweiten Warntag wird ab 11 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem (kurz: MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren (zum Beispiel Rundfunksender und App-Server) geschickt. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnkanäle wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören.

Parallel können auf Ebene der Länder, in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen, verfügbare kommunale Warnkanäle ausgelöst (zum Beispiel Lautsprecherwagen oder Sirenen) werden.

Gegen 11:45 Uhr erfolgt eine Entwarnung über die Warnkanäle und Endgeräte, über welche zuvor die Warnung versendet wurde. Über Cell Broadcast wird derzeit noch keine Entwarnung versendet. Die Möglichkeit, auch über diesen Warnkanal zu entwarnen, wird derzeit unter anderem von den Mobilfunknetzbetreibern geprüft. 

Wer ist verantwortlich für den Bundesweiten Warntag?

Bund und Länder bereiten den jährlich in der Regel an jedem zweiten Donnerstag im September stattfindenden Bundesweiten Warntag in Abstimmung mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern gemeinsam vor.

Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK), auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.

Weitere Informationen zum Warntag gibt es unter www.bbk.bund.de/bundesweiter-warntag.

 

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