Landshut - pol (13.12.2023) Mit zwei Unfallfluchten hatten die Beamtinnen und Beamten der Polizeiinspektion Landshut am gestrigen Dienstag zu tun. In beiden Fällen leiteten sie strafrechtliche Ermittlungen wegen des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein. Die erste Unfallflucht ereignete sich im Bereich eines Behindertenparkplatzes am Dreifaltigkeitsplatz.
Hier parkte eine Autofahrerin ihren roten Peugeot im Zeitraum von Dienstag, 12. Dezember, von 9:30 Uhr bis 10:30 Uhr. Als sie zu ihrem Auto zurückkam, musste sie Kratzer am rechten vorderen Kotflügel feststellen. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von circa 500 Euro. Der Verursacher entfernte sich von der Örtlichkeit, ohne dass er sich zugunsten der Dame um die Schadensregulierung kümmerte.
Ein weiterer Fall ereignete sich im Zeitraum von 10 Uhr bis 12 Uhr in der Ludmillastraße auf Höhe der Hausnummer 22. Hier parkte eine 42-Jährige ihren blauen VW und musste schließlich feststellen, dass ein Unbekannter Kratzer und Dellen auf der linken Fahrzeugseite verursachte. Trotz des entstandenen Sachschadens in Höhe von circa 1.500 Euro entfernte sich der Unfallverursacher und kam seinen gesetzlichen Pflichten nicht nach.
Die Polizeiinspektion Landshut bittet nun Personen, die Angaben zu den Unfällen bzw. zu den Verursachern machen können, sich telefonisch bei der Polizei Landshut unter der Telefonnummer 0871 9252-0 zu melden.

