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Erneute Hanftee-Razzia im Landshuter Hanfladen

Razzia hanf

Razzia im Landshuter Hanfladen in der Theaterstraße 61 am Dienstag. - Foto: Überwachungskamera

Landshut - pm (28.11.2023) Die Legalisierung von Cannabis geht in Berlin in die letzte parlamentarische Runde, in Landshuter Ermittlerkreisen geht die Schikane gegen die Betreiber von Hanfläden weiter: Die Staatsanwaltschaft Landshut hat am heutigen Dienstag in einer einstündigen Razzia erneut 61 Proben von Hanftee und Hanfblüten beschlagnahmt.

„Gerade wegen des derzeit laufenden Legalisierungsverfahrens ist die Arbeit der Ermittler Verschwendung von Arbeitszeit auf Kosten des Steuerzahlers“, betonte Gründer Wenzel Cerveny (62) am Dienstag.

Zunächst hatten die Ermittler einen großen Rundschlag geplant, wie Cerveny befürchtete. Statt die komplette Palette mitzunehmen, seien die Ermittler schließlich damit zufrieden gewesen, nur Proben der Produkte mitzunehmen. Insgesamt nahmen die Ermittler 61 Proben mit. Die Razzia unter Einbeziehung eines städtischen Beamten als externen Beobachters habe von 10.40 Uhr bis 11.40 Uhr gedauert. Allein der Aufwand der Ermittlungen sei nicht nachvollziehbar, so Cerveny. „Eine nicht öffentlich ermittelnde Polizeibeamtin“, so der Beschluss des Amtsgerichtes Landshut vom 15. November, habe am 12. Oktober eine Packung „Cannabis Eco Tea Natural“ mit einer Inhaltsmenge von 15 mg zu einem Preis von 5,50 Euro sowie zwei Packungen Cannabisdolden mit einem Inhalt von zwei Gramm zu einem Preis von jeweils 18 Euro gekauft. Diesen Verkauf sieht das Amtsgericht Landshut strafbar als „gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln“.

Die Hanftee-Produkte dürfen laut Gesetz einen Gehalt von 0,3 Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten, das zum rauschbewirkenden Bestandteil der Hanfpflanze gehört. „Wir hatten in den bisherigen Analysen immer unter 0,2 Prozent Gehalt an THC“, betont Wenzel Cerveny. Dieser niedrigere Grenzwert habe früher gegolten und sei zu Jahresbeginn vom Gesetzgeber auf 0,3 Prozent erhöht worden.

Besonders erbost ist Cerveny, weil nur die Hanfläden auf Hanftee und Hanfblüten von der Staatsanwaltschaft durchsucht werden, während in Supermärkten, Drogerieketten und Jahrmärkten verkauft werden.“ Große Handelsketten seien von den Ermittlungsbehörden „praktisch nicht behelligt“ worden.

Landshuter Amtsgericht setzt im September 2023 Verfahren aus

Die Arbeit der Staatsanwaltschaft sei deshalb als Schikane offensichtlich, weil die „Ermittlungen“ ohne Ergebnis bleiben. Erst im September 2023 habe das Amtsgericht Landshut ein Verfahren gegen den Geschäftsführer des Hanf.com-Betreibers bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ausgesetzt. Es sei zu erwarten, dass CBD-Produkte und solche mit einem unter dem Grenzwert liegenden THC-haltigen Produkte erfasst sein werden, so Rechtsanwältin Johanna Braun (München) indem diese gar nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz unterfallen. Bei einer Gesetzesänderung nach Beendigung einer Tat sei das mildeste Gesetz anzuwenden, sodass der Mandant straffrei wäre.

Schon einmal haben die Landshuter Ermittler haben am 2. Februar 2021 zugeschlagen: Der Laden in der Theaterstraße 61 und in der Ingolstädter Theresienstraße 28 erhielten Besuch von Polizeibeamten. Nach Auffassung des Ermittlungsrichters, der den Untersuchungsbeschluss unterzeichnet hat, handelt es sich bei den Tees um Cannabis-Pflanzenteile, „deren Verkauf nicht gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, sondern dem Konsum durch den Endverbraucher“. Vorgeworfen wird Mitarbeitern der Ladenkette „unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln“ nach §29 Abs. 1 Ziff. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

„Die Ermittler unterstellen uns aus Unkenntnis oder bewusst aus Schikane ein Drogendelikt“, wirft Cerveny den Landshuter Ermittlern vor. Bereits vor einem Urteil des Bundesgerichtshofes in der Sache sind die bayerischen Staatsanwälte und Polizisten bei der nicht-psychoaktiven Substanz Cannabidiol (CBD) in vollem Bewusstsein von „Marihuana“ ausgegangen.

Das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Leipzig vom 24. März 2021 (AZ 6 StR 240/20) hat klargestellt: Nach Ansicht des 6. Strafsenats des Bundesgerichtshofes darf Hanftee (also Hanfrohstoff), wenn er aus zertifiziertem EU-Nutzhanfanbau stammt und der Gehalt an der psychoaktiven Substanz Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2 Prozent nicht übersteigt, auch an Endverbraucher verkauft werden. „Unsere Ware übersteigt die 0,2 Prozent THC nicht. Das haben die Untersuchungen der Münchner Ermittlungsbehörden ergeben.“

Der Landshuter Hanfladen wird von der CWE Trading GmbH (Berlin) betrieben. In Bayern gibt es insgesamt elf Läden (München 2x, Augsburg 2x, Baldham, Erding, Ingolstadt 2x, Landshut, Regensburg und Rosenheim mit allem rund um das nachhaltige Naturprodukt.. Die Einzelhandelskette „Hanf – der etwas andere Bioladen“ wurde im Mai 2017 in München gegründet. Die Hanfläden sind zudem als Anlaufstation für Patienten gedacht, die sich über die Auswirkungen des 2017 erlassenen Cannabis als Medizin-Gesetz austauschen wollen. Online sind die Produkte unter www.hanf.com zu bestellen.

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