
Die Bekanntmachung des Interessenbekundungsverfahrens ist erfolgt. OB Alexander Putz sieht die Intention des Bürgerbegehrens damit bestmöglich umgesetzt. - Foto: W. Götz
Landshut - pm (11.12.2023) Nachdem der Stadtrat im Frühjahr 2023 das Bürgerbegehren „Rettet die Jugendherberge“ vollinhaltlich übernommen hatte und zwischenzeitlich auch die Möglichkeiten der Investorensuche intensiv diskutiert worden sind, ist nun die Bekanntmachung des Interessenbekundungsverfahrens im Internet auf der Seite „Deutsches Vergabeportal“ europaweit erfolgt.
Vorausgehen musste die Klärung vieler schwieriger Rechtsfragen, bei der sich die Stadt Landshut der Dienste einer renommierten Münchener Rechtsanwaltskanzlei bedient hat. Jetzt hofft die Stadt, dass sich bis zum 31. Januar 2024 möglichst viele Interessenten bei ihr melden und die Zukunft der Jugendherberge mit einem neuen Betreiber doch noch sichergestellt werden kann.
Der neue Betreiber soll das über 5.000 Quadratmeter große Grundstück der Jugendherberge am Richard-Schirrmann-Weg zu einem symbolischen Preis von einem Euro im Jahr pachten können, müsse sich aber in einer sogenannten Bau- und Dienstleistungskonzession zur Durchführung notwendiger Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen am denkmalgeschützten Gebäude sowie zum Betrieb der Einrichtung mit mindestens 80 Plätzen für die Dauer von 30 Jahren verpflichten. Das benachbarte, noch unbebaute Grundstück würde dem neuen Betreiber ebenfalls zum symbolischen Preis angeboten, wenn er dort eine Jugendherberge errichtet und betreibt. Soll eine andere, auch mit der Jugendherberge korrespondierende Nutzung stattfinden – etwa in Form eines Hotels –, wäre dafür selbstverständlich der ortsübliche Preis zu bezahlen.
OB Alexander Putz bekräftigte zu Beginn des Interessenbekundungsverfahrens, dass der Stadt Landshut eine Jugendherberge grundsätzlich gut zu Gesicht stehen würde. „Die Stadt Landshut selbst sieht allerdings wegen der jahrelangen Verluste und dem hohen Investitionsaufwand, der in nächster Zeit zum Erhalt der Jugendherberge erwartet wird, leider keine Möglichkeit mehr, den Betrieb dauerhaft aufrechtzuerhalten. Das gilt angesichts der sich abzeichnenden, zusätzlichen Belastungen für den städtischen Haushalt mehr denn je“, betonte Putz. Umso größere Hoffnungen verbindet der Rathauschef mit der Suche nach einem neuen, privaten Betreiber. Dafür wolle sich die Stadt in den kommenden Wochen und Monaten Zeit nehmen. Längstens bis Ende 2024 soll die Jugendherberge deshalb noch unter städtischer Trägerschaft fortbestehen.
Mit dem jetzigen Vorgehen werde dem vom Stadtrat anerkannten Bürgerwillen bestmöglich entsprochen, betonte Putz. Das Objekt in bester Lage am Rande der historischen Innenstadt mit der zusätzlichen Bebauungsmöglichkeit auf dem Nachbargrundstück könne für einen privaten Betreiber zudem große Chancen bieten. Umgekehrt seien Privatpersonen oft besser als die öffentliche Verwaltung in der Lage, flexible Entscheidungen zu treffen, auch weil sie in mancher Beziehung weniger strengen gesetzlichen Bindungen unterlägen. Wenn sich auf dem Markt ein Interesse an der Jugendherberge abzeichne, wovon der Oberbürgermeister zuversichtlich ausgeht, müsse das eigentliche Vergabeverfahren in die Wege geleitet werden. Noch nicht geklärt sei, ob ein solches Verfahren auch dann durchgeführt werden soll, wenn Interessenbekundungen wider Erwarten ausbleiben sollten. In jedem Fall wird über das Ergebnis und das weitere Vorgehen zu gegebener Zeit der Stadtrat beraten.
Hier die Bekanntmachung des Interessenbekundungsverfahrens:
Es handelt sich um ein Interessensbekundungsverfahren für die von der Stadt Landshut beabsichtigte Vergabe einer Konzession für die Sanierung des Gebäudes der Jugendherberge Ottonianum (Richard-Schirrmann-Weg 6 in Landshut) gemäß den Vorgaben des Konzessionsgebers und den Betrieb einer Jugendherberge in diesem Gebäude mit mindestens 80 Plätzen gemäß den Vorgaben des Konzessionsgebers für die Dauer von 30 Jahren, jeweils auf das alleinige wirtschaftliche Risiko des Konzessionsnehmers. Der Konzessionsnehmer hat das Gebäude der Jugendherberge, welches sich auf den Grundstücken FlNr. 539 und 540 befindet, gemäß den Vorgaben des Konzessionsgebers und den anerkannten Regeln der Technik und einer vom Konzessionsnehmer hierfür eigenverantwortlich zu erstellenden Planung sowie unter Hinweis auf zwischenzeitliche Änderungen in den Rechtsgrundlagen und technischen Standards instand zu setzen und zu modernisieren. Der Konzessionsnehmer hat im Gebäude eine Jugendherberge mit mindestens 80 Plätzen gemäß dem vom Konzessionsgeber vorgegebenen Standard Smile 3.0 des Deutschen Jugendherbergswerks Landesverband Bayern e. V. zu betreiben. Der Konzessionsnehmer darf das Grundstück FlNr. 538 (Teilfl.), welches an das bebaute Grundstück anschließt, nutzen. Dieses Grundstück wird derzeit als "Bolzplatz" verwendet. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt Landshut Eigentümerin dieses Grundstücks bleibt und die Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks mit der FlNr. 538 (Teilfl.) durch den Konzessionsnehmer vom Konzessionsgeber noch näher ausgestaltet wird. Der Konzessionsgeber geht davon aus, dass die Sanierung des Gebäudes für die Jugendherberge durch den Konzessionsnehmer mehrere Millionen Euro kosten wird. Der Konzessionsnehmer wird vom Konzessionsgeber für die Sanierung des Gebäudes und den Betrieb als Jugendherberge mit Ausnahme der Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks FlNr. 538 (Teilfl.) keine Gegenleistung erhalten.
Jeder Wirtschaftsteilnehmer, der Interesse an der Konzession hat, hat bis zum 31.01.2024 sein Interesse zu bekunden, in dem er dem Konzessionsgeber unter Verwendung folgender E-Mail-Adresse eine entsprechende Interessensbekundung übermittelt:
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Es ist klarstellend darauf hinzuweisen, dass es sich bei dieser Bekanntmachung nicht um die Einleitung eines Vergabeverfahrens handelt und dieses Interessensbekundungsverfahren nur zur Prüfung dient, ob der Markt Interesse an der Konzession hat. Der Konzessionsnehmer wird anhand der bis zum Schlusstermin eingegangenen Interessensbekundungen entscheiden, ob er ein Vergabeverfahren nach der KonzVgV einleitet. Sollten ausreichend Interessensbekundungen eingehen, wird der Konzessionsgeber eine Konzessionsbekanntmachung gemäß der Vorgaben der Richtlinie 2014/23/EU veröffentlichen und auf diesem Weg das Vergabeverfahren einleiten.
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