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380-kV-Freileitung von Adlkofen nach Matzenhof genehmigt

380 kV Ersatzneubau AltheimStPeter

Das Leitungsbauvorhaben für den noch verbleibenden etwa 66 Kilometer langen Abschnitt von Adlkofen nach Matzenhof wurde nach umfangreicher Prüfung genehmigt. - Skizze: TenneT TSO GmbH

Niederbayern - pm (15.08.2024) Die Regierung von Niederbayern hat den Plan der TenneT TSO GmbH (Vorhabenträgerin) für die Errichtung und den Betrieb einer neuen 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Adlkofen nach Matzenhof genehmigt. Das Vorhaben ist der letzte Schritt, um die bestehende 220-kV-Freileitung von Altheim über Adlkofen (beides Landkreis Landshut) und Matzenhof (Landkreis Rottal-Inn) nach St. Peter am Hart (Österreich) auf 380 Kilovolt auszubauen.

Mit dem Planfeststellungsbeschluss kann mit der Errichtung der Leitung begonnen werden.

Bei der Maßnahme, die von der TenneT TSO GmbH als Übertragungsnetzbetreiberin durchgeführt wird, handelt es sich um einen Ersatzneubau. Die alte Leitung wird nach Gesamtfertigstellung rückgebaut. Der genehmigte etwa 66 Kilometer lange Leitungsabschnitt besteht aus 177 Masten und führt durch die Landkreise Landshut und Rottal-Inn. Zudem befinden sich zwei kurze Abschnitte im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn.

Maßgeblich für die Genehmigung sind ausschließlich die überarbeiteten Planfeststellungsunterlagen. Im Planfeststellungsverfahren hat die Regierung von Niederbayern die Stellungnahmen und Einwendungen von Behörden und Kommunen, Umweltvereinigungen, anderen Versorgungsträgern und privaten Einwendern geprüft, abgewogen und soweit möglich berücksichtigt. Nach einer umfangreichen Prüfung der für den Leitungsbau maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften und der betroffenen öffentlichen und privaten Belange ist die Regierung zu dem Ergebnis gekommen, dass das Leitungsbauvorhaben unter diversen Auflagen zugelassen wird.

Sobald die offizielle Bekanntgabe in den jeweils örtlichen Tageszeitungen erfolgt ist, voraussichtlich ab Mitte nächster Woche, ist der Planfeststellungsbeschluss online auf der Internetseite der Regierung unter www.regierung.niederbayern.bayern.de/service/planfeststellungsverfahren einsehbar.

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