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Bayerische Fußball-Verband passt Gebühren inflationsbedingt an

Bayern - pm (04.12.2023) Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) passt zum 1. Januar 2024 seine Gebühren inflationsbedingt um vier Prozentpunkte an und bleibt damit deutlich unter dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes, der sich im maßgeblichen Zeitraum um 6,9 Prozent erhöht hat. Einen entsprechenden Beschluss hat der Verbandsvorstand unter Zustimmung der AG Finanzen jetzt einstimmig gefasst.

Der Vorstand folgt damit der Entscheidung des Verbandstages aus dem Jahr 2014: Seinerzeit hatten sich die Delegierten einstimmig für diese Möglichkeit einer jährlichen inflationsbedingten Anpassung ausgesprochen, um auszuschließen, dass Gebührenanpassungen nur alle vier Jahre vorgenommen werden können und diese dann kumuliert auf einmal steigen – mit diesem Instrument wird einer einmaligen starken Kostensteigerung entgegengewirkt.

Faltenbacher: "Sorgsamer Blick auf die Vereine"

„Wir alle wissen um die seit dem Krieg in der Ukraine außergewöhnliche Situation, die uns alle im täglichen Leben begegnet. Gestiegene Kosten für Personal, Mieten, Energie oder Mobilität treffen uns alle und damit auch den Verband. Deshalb passen wir diese Kosten entsprechend der Satzung an, aber ausdrücklich und mit sorgsamem Blick auf unsere Vereine nicht in vollem Umfang. Ein Verschieben auf die kommenden Jahre würde uns schnell einholen und unsere Vereine rückwirkend ganz anders und deutlicher belasten“, sagt BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher.

Mit der jetzigen Entscheidung werden die Gebühren moderat angehoben und fallen damit niedriger als die Lebenshaltungskosten aus: So beträgt beispielsweise die Meldegebühr für einen A-, B- oder C-Klassen-Verein künftig 160,15 Euro für sämtliche, am Spielbetrieb teilnehmenden Teams des Klubs statt wie bisher 153,99 Euro. Ein Bezirksligist hat demnach eine Steigerung von 15,83 Euro zu verzeichnen. Pass-Neuausstellungen bleiben auch weiterhin gänzlich kostenfrei. Die Gebühren für einen Vereinswechsel verändern sich im Jahr 2024 um 2,18 Euro auf dann 56,73 Euro. Ausdrücklich unberührt von der inflationsbedingten Anpassung bleibt die Spesenordnung für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter.

AG Finanzen in Entscheidung eingebunden

„Wie bisher gehen wir auch künftig sehr verantwortungsbewusst mit unseren finanziellen Mitteln um. Genau deshalb haben wir 2017 auch die AG Finanzen ins Leben gerufen, über die interessierte Vereinsvertreterinnen und -vertreter Einblicke in Einnahmen und Ausgaben bekommen und unmittelbar mitbestimmen können, in welche Bereiche der BFV investiert“, sagt Faltenbacher: „Auch jetzt haben wir unser Vorgehen mit der AG Finanzen ausführlich diskutiert und uns gemeinsam ganz bewusst dazu entschieden, nicht den vollen Rahmen, den uns die Statuten geben, auszuschöpfen. Aber auch das ist am Ende nur deshalb möglich, weil wir grundsolide wirtschaften.“

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