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Alois Schloder (69) wurde vom Intern. Olympischen Komitee (IOC) bezüglich eines Dopingfalls im Jahr 1972 auf der IOC-Homepage vollständig rehabilitiert

schloder frickeMünchen/Landshut (8.11.2016) Die Anwaltskanzlei Prof. Dr. Ernst Fricke ließ uns die folgende Erklärung zukommen: Die Landshuter Eishockey-Legende Alois Schloder ist nunmehr auch auf der IOC-Homepage vollständig rehabilitiert. Obwohl Schloder schon im unmittelbaren Anschluss an die Olympischen Winterspiele 1972 in Sapporo wegen erwiesener Unschuld vollständig rehabilitiert worden war, hatte das IOC auf seiner Homepage den angeblichen Dopingfall aus dem Jahr 1972 weiter publiziert, ohne den tatsächlichen Sachverhalt erkennbar zu machen.

Schloder wurde seinerzeit zum „Dopingopfer“, weil ihm der damalige DEB-Mannschaftsarzt wegen zu niedrigen Blutdrucks das verbotene ephedrinhaltige Präparat RR-plus verordnet hatte (die Pillen standen auf der Olympia-Dopingliste). Als sich die Unschuld von Schloder bereits wenige Wochen später bereits 1972 herausstellte, wurde die vom Eishockey-Weltverband (IIHF) ausgesprochene Sperre von sechs Monaten vor der WM 1972 aufgehoben, und der Kapitän war dann im April in Prag wieder für die Nationalmannschaft im Einsatz.

Zuletzt wurde im Februar 2014 anlässlich des angeblichen Dopingfalls der Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle wiederum der untadelige Ruf von Alois Schloder medial beschädigt, als einige Medien titelten: „42 Jahre nach dem Eishockeyspieler Alois Schloder in Sapporo (nahm das Aufputschmittel Ephedrin) hat Deutschland wieder einen Dopingfall bei den Winterspielen“. Dagegen hat sich Schloder mit umfangreicher Korrespondenz seit 2014 gewandt. Er hat den IOC-Präsidenten Dr. Thomas Bach selbst angeschrieben und darum gebeten, in allen Veröffentlichungen des IOC zu vermerken, dass „Alois Schloder vom Verdacht des Dopings freigesprochen und vollständig rehabilitiert“ wurde. Sein Vorschlag war, dies mit einer Fußnote auch auf der IOC-Homepage auf einfache Art und Weise durchzusetzen.

Die umfangreiche Korrespondenz von Alois Schloder persönlich und der von ihm beauftragten Kanzlei Prof. Dr. Fricke & Coll. mit dem International Olympic Committee brachte kein Ergebnis, weshalb dann eine Klage zum Landgericht Landshut auf Berichtigung und Ergänzung der Berichterstattung für Alois Schloder gegen das International Olympic Committee unterschriftsreif vorbereitet und mit allen Anlagen und Begründungen im Entwurf an IOC-Chef Bach persönlich überbracht wurde. Die Klageschrift hat der Landshuter Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke (im Bild re.) gefertigt, der seinen Freund Alois Schloder (li.) schon zuvor erfolgreich gegen Medien, so auch die “Bild”-Zeitung, wegen der gleichen ungerechtfertigten Vorwürfe vertreten hatte. So hat auch die “Bild” eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hinsichtlich des tatsachenwidrigen Vorwurfs abgegeben.

Nach vielen ablehnenden und in der Sache nicht weiterführenden Antwortschreiben hat das IOC erst jetzt Alois Schloder zu einem Treffen im Olympic Studies Center (wo auch die IOC-Archive gehalten werden) eingeladen. Eine hochrangige Vertreterin des „Olympic Studies Center“ und ein verantwortlicher IOC-Rechtsberater empfingen Schloder und Fricke am letzten Donnerstag zu einem mehrstündigen Gespräch. Das Ergebnis: Auf der Homepage des IOC kommt Alois Schloder im Kontext von Doping und Ephedrin nicht mehr vor.

Aufgrund der rechtlichen Begründungen und dem Namen „Alois Schloder“ in der Klageschrift von Rechtsanwalt Prof. Dr. Fricke sowie der urkundenmäßig nachgewiesenen Unschuld von Alois Schloder schon im Jahr 1972 ist nicht nur die Homepage des IOC – wie vom langjährigen Kapitän der Eishockey-Nationalmannschaft gewünscht – geändert worden sondern das IOC hat auch bei Google durchgesetzt, dass dort keine automatischen Vervollständigungen bei Suchanfragen im Zusammenhang mit der IOC-Homepage stattfinden können.

Wenige Monate nach seinem 69. Geburtstag hat Alois Schloder also auch in der elektronischen Welt des IOC wieder seine Unschuld erlangt, um die er hart gekämpft hat und über die ansonsten die deutsche Justiz hätte entscheiden müssen. Art.6 der Europäischen Menschenrechtskonvention gilt auch im Sportrecht, „jedermann ist unschuldig, es sei denn er wäre rechtskräftig verurteilt“, freut sich Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke nach der intensiven juristischen Begleitung von Alois Schloder gegenüber dem IOC.

gez.

Prof. Dr. Ernst Fricke, Mag. rer. Publ.

Rechtsanwalt

Lehrbeauftragter für Medienrecht an der katholischen Universität Eichstätt

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