Sehr geehrte Damen und Herren, das VG Regensburg hat die Rechtsauffassung der Genehmigungsbehörde bestätigt und die Baugenehmigung als rechtens erachtet. (Eine Ablehnung, auch mit MUT, wäre damit wohl rechtswidrig gewesen) Der nächste Schritt ist die Anfechtung beim VGH. Das ist der Ablauf in einem Rechtsstaat. Ich gehe davon aus, dass die Sinnhaftigkeit der aufgeführten, subjektiven, Argumenten in dem Verfahren hinreichend gewürdigt wird. - gez. Adler Peter

