
Landshut - pm (15.08.2025) Für das Naherholungsgebiet muss ein Grillverbot ausgesprochen werden. Bis auf Weiteres sind das Grillen und das Betreiben offener Feuerstellen sowie jegliches sonstige offene Feuer auf dem gesamten Gelände des Naherholungsgebiets Gretlmühle, also auch auf dem Grillplatz, verboten.
Durch das warme, niederschlagsarme Wetter sind Wiesen und Wälder inzwischen sehr trocken, sodass eine akute Waldbrandgefahr besteht. Um Brände zu vermeiden, werden die Besucherinnen und Besucher gebeten, sich strikt an diese Regelung zu halten; wer gegen das Grillverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann. Die Aufhebung des Grillverbots wird bekannt gegeben.

