Landshut - pol (11.08.2025) Am Freitag, gegen 19:40 Uhr, fiel Beamten der Polizeiinspektion Landshut in der Bauhofstraße ein E-Scooterfahrer auf. Im Zuge der Kontrolle räumte der Fahrer ein, Cannabis konsumiert zu haben. Dazu zeigte er eine ärztliche Verordnung vor. Da der Fahrer das Marihuana jedoch anders als ärztlich verordnet einnahm, wurde ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet. Aufgrund dessen wurde eine Blutentnahme angeordnet.
Die Polizeiinspektion Landshut möchte an dieser Stelle darauf hinweisen: Fahren unter dem Einfluss von Cannabisprodukten ist grundsätzlich möglich. Jedoch muss Marihuana von einem Arzt verschrieben werden. Daneben dürfen keine weiteren Substanzen oder Alkohol konsumiert werden. Außerdem muss das Marihuana verdampft werden. Der Konsum in Form eines Joints entspricht nicht einer therapeutischen Nutzung.
Am Sonntag, gegen 20:10 Uhr, unterzogen Beamte der Polizeiinspektion Landshut auch am Bahnhofsplatz einen E-Scooterfahrer einer Kontrolle. Dabei räumte der Fahrer ein einen Joint geraucht zu haben. Ein Drogentest verlief positiv. Aufgrund dessen ordneten die Beamten eine Blutentnahme an. Gegen den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

