Landshut - pol (16.07.2025) Ein 30-Jähriger aus Landshut erhielt am Dienstag, 15. Juni, eine Anzeige nach dem Bayerischen Fischereigesetz, nachdem ihn ein Mitarbeiter der Sicherheitswacht dabei beobachten konnte, als er auf Höhe der Oberen Wöhrstraße von einer Kiesbank in der Isar aus angelte. Da es sich in diesem Bereich um ein Laichschongebiet handelt, wurde ihm das weitere angeln untersagt.
Diese Gebiete sind speziell zum Schutz der Fischlaichplätze und der Fischbestände ausgewiesen und dürfen nicht betreten oder beangelt werden.

