Bruckberg - pol (17.04.2025) Eine Anzeige handelte sich am Mittwoch, 16. April, ein 27-Jähriger aus Altdorf ein, nachdem er gegen 9:50 Uhr einen Wildunfall in Bruckberg gemeldet hatte, obwohl sich der Unfall bereits gegen 6 Uhr ereignet hatte. Ein Wildunfall muss nach dem Bayerischen Jagdgesetz zeitnah bei der Polizei oder dem zuständigen Jagdpächter gemeldet werden, um dem Tier unnötige Schmerzen zu ersparen.
Kommt man dieser Pflicht nicht nach, begeht man mindestens eine Ordnungswidrigkeit, auch ein Vergehen nach dem Tierschutzgesetz steht im Raum.
Die meisten Wildunfälle passieren gerade im April, dicht gefolgt vom Monat Mai. Besonders risikoreich ist es für Autofahrer und Wildtiere zwischen 6 und 8 Uhr morgens. Grund dafür ist, dass die gerade geschlechtsreif gewordenen männlichen Tiere im Frühjahr vertrieben werden und eine neue Bleibe suchen. Auf eine entsprechend vorsichtige Fahrweise wird deshalb hingewiesen.

