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Bis zum „Vorholzer-Urteil“ wird es ein paar Dulten dauern

Peter Vorholzer Dr Matthias Ruckdäschel

Rechtsanwalt Dr. Matthias Ruckdäschel und Peter Vorholzer (rechts). - Foto: W. Götz

Landshut – gw (06.06.2022) Nur 20 Minuten dauerte die Verhandlung am Landshuter Landgericht unter dem Vorsitz von Richterin Marion Lattau. Ob und wie viel Schadensersatz Peter Vorholzer für die entgangenen Bartlmädulten für 2017 und 2018 zusteht, kam noch nicht zur Sprache. Richterin Marion Lattau benötigt zur Beurteilung des Sachverhalts noch weitere Unterlagen, etwa die Begründung warum Peter Vorholzer als Festwirt abgelehnt wurde, welche Vergaberichtlinien galten und wie sich Vorholzers Schadensersatzforderung berechnet.

Die Historie des Prozess geht auf das Jahr 2015 zurück. Damals bewarb sich Peter Vorholzer für die Frühjahrs- und Bartlmädult und erhielt für die Frühjahrdult eine Absage. Gegen diese Entscheidung stellte er am Verwaltungsgericht Regensburg einen Eilantrag, der abgelehnt wurde.

Dann, im Jahr 2017, hatte die Verwaltung nach der Auswertung der Bewerbungen für das große Festzelt zur Bartlmädult den Zuschlag Peter Vorholzer als Festwirt erteilt. Er hatte in der Punktematrix die besseren Noten. In nicht öffentlicher Sitzung wurden im Dultsenats die Punkte neu berechnet. Da ein paar weniger für Vorholzer und dort ein paar mehr für die Mitbewerber Franz Widmann jun. und Helmut Krausler, die am Ende knapp vorne lagen. Bei der Vergabe der Bartlmädult 2018 wiederholte sich das Prozedere, dass die Politik die Verwaltungsentscheiden zu Gunsten von Franz Widmann jun. und Helmut Krausler modifizierte.

Gegen diese Entscheidung des Dultsenats klagte Vorholzer am Verwaltungsgericht erfolgreich. Die Vergabe war rechtswidrig, Vorholzer hätte den Zuschlag bekommen müssen, lautete das Urteil.

Seitdem streitet sich Peter Vorholzer mit der Stadt um Schadensersatz. Im Prinzip geht es um den entgangenen Umsatz minus Wareneinsatz, Kosten für Energie, Wasser, Personal etc..., was Vorholzer mit rund 140.000 Euro pro Dult beziffert.

Zur juristischen Beurteilung erbat sich Richterin Marion Lattau noch weitere Unterlagen, etwa die Begründung, warum Vorholzer bei den Dulten 2015 und 2017 abgelehnt wurde, welche Vergaberichtlinien für die Dulten 2015, 2017 und 2018 galten und, wie sich Peter Vorholzers Schadensersatz berechnet. Diese Berechnung möchte sich auch einem Gutachter zur Überprüfung vorlegen.

Bis zum 26. September wollen Vorholzer und sein Anmwalt Dr. Matthias Ruckdäschel und die Stadt die Unterlagen vorlegen, dann wird das Gericht prüfen und bis ein Urteil gesprochen wird, können noch ein paar Dulten vergehen.

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