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Nach Hanftee-Razzia: Wenzel Cerveny bekommt fast nichts zurück

Hanftee RazziaWaren für 15.000 Euro wurden beschlagnahmt: Nur 17 Packungen Cannabis-Tee und einen aufgebrochenen Knaster-Tabak gab die Polizei zurück. - Foto: Josef König

München/Landshut - pm (15.04.2021) Große Razzia im Februar – magere Warenrückgabe im April: Die Betreiber von „Hanf – der etwas andere Bioladen“ kamen mit großen Erwartungen am Mittwoch zur Polizei in die Landshuter Neustadt. Gründer Wenzel Cerveny (59) und Regionalleiter Jerry Cerveny (55) reisten aus München an, um beschlagnahmte Waren in größeren Mengen abzuholen. Die Enttäuschung war groß:

Magere 17 Cannabis-Teeschachteln und ein mutwillig angebrochener „Knaster“-Tabakbeutel mit Steuerbanderole gab die Polizei heraus. „Wir fühlen uns veräppelt. Die Ermittlungsbehörden beschlagnahmen Waren im Wert von 15.000 Euro und lassen uns wegen 50 Euro extra aus München zur Abholung kommen“, sagt der Hanfladen-Gründer Wenzel Cerveny (59), Geschäftsführer der DCI Cannabis Institut GmbH (München), die bayernweit elf Läden betreibt.

Zur Vorgeschichte: Die Landshuter Ermittler haben am 2. Februar 2021 zugeschlagen: Die Läden in der Theaterstraße 61 und in der Ingolstädter Theresienstraße 28 erhielten Besuch von Polizeibeamten. Nach Auffassung des Ermittlungsrichters, der den Untersuchungsbeschluss unterzeichnet hat, handelt es sich bei den Tees um Cannabis-Pflanzenteile, „deren Verkauf nicht gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, sondern dem Konsum durch den Endverbraucher“. Vorgeworfen wird Mitarbeitern der Ladenkette „unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln“ nach §29 Abs. 1 Ziff. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

„Die Ermittler unterstellen uns aus Unkenntnis oder bewusst aus Schikane ein Drogendelikt“, wirft Cerveny den Landshuter Ermittlern vor. Bereits vor einem Urteil des Bundesgerichtshofes in der Sache sind die bayerischen Staatsanwälte und Polizisten bei der nicht-psychoaktiven Substanz Cannabidiol (CBD) in vollem Bewusstsein von „Marihuana“ ausgegangen. Cerveny verweist auf ein Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 19.11.20 nachlesen: (PM Nr. 141/20: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-11/cp200141de.pdf). „CBD ist kein Suchtmittel“, stellt der Europäische Gerichtshof unmissverständlich fest. Perfide werde es allerdings, so Cerveny, wenn CBD-Produkte in den Hanfläden sichergestellt werden, aber zur gleichen Zeit in den Regalen der Drogeriemärkte von DM, Rossmann, Müller oder Reformhaus stehen. Auf diesem Auge scheint die bayerische Staatsanwaltschaft blind zu sein.

BGH stellte klar: Hanftee-Verkauf an Endkunden erlaubt

Noch klarer wird die Rechtslage nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Leipzig vom 24. März 2021 (AZ 6 StR 240/20): Nach Ansicht des 6. Strafsenats des Bundesgerichtshofes darf Hanftee (also Hanfrohstoff), wenn er aus zertifiziertem EU-Nutzhanfanbau stammt und der Gehalt an der psychoaktiven Substanz Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2 Prozent nicht übersteigt, auch an Endverbraucher verkauft werden. „Unsere Ware übersteigt die 0,2 Prozent THC nicht. Das haben die Untersuchungen der Münchner Ermittlungsbehörden ergeben.“

Hanfaktivist Wenzel Cerveny wirft den Landshuter Ermittlungsbehörden Schikane und Verschwendung von Steuermitteln vor. Er fordert die sofortige Rückgabe der beschlagnahmten Waren. Statt einer Anklage erwartet er eine Entschuldigung. „Die Ermittlungsbeamten haben inzwischen enormen wirtschaftlichen Schaden angerichtet“, betont Cerveny.

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