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Polizei: Halloween kein Freibrief für Straftaten und "besondere Beobachtung auch mit "Horrorclowns"

halloweenNIEDERBAYERN (31.10.2016) . Heute Nacht , also von Montag (31.10.) auf Dienstag (01.11.), ist wieder Halloween. In der Vergangenheit kam es hierbei immer wieder zu „überzogenen Streichen“ die dann in polizeilichen Ermittlungen endeten. Auch hier hat der Brauch Einzug gehalten, dass in der Nacht vor Allerhei- ligen Kinder durch Straßen ziehend an den Haustüren Süßigkeiten fordern.

Wer nichts gibt, wird mit einem Streich „bestraft“. Dagegen ist auch grundsätzlich nichts einzuwenden. Spätestens bei mutwilligen Sachbeschädigungen, Vandalismus oder Körperverletzungen hört der Spaß allerdings auf, denn es handelt sich hierbei um strafbare Handlungen.

Immer wieder wird die Polizei zu Einsätzen gerufen, bei denen Häuser und Türen mit Eiern beworfen oder auch Scheiben eingeschlagen wurden. Unabhängig von möglichen Schadensersatzforderungen ist eine vorsätzliche Sachbeschädigung eine Straftat und zieht nach einer Anzeigenerstattung automatisch auch polizeiliche Ermittlungen nach sich. Die sollte nach Möglichkeit – schon im eigenen Interesse- vermieden werden. Auch der Ärger, den der Geschädigte mit der Reparatur des Schadens hat – auch das muss nicht sein!

Niemand und schon gar nicht die Polizei hat etwas gegen Halloween. Wenn aber dabei Personen geschädigt oder Sachen mutwillig zerstört werden bedeutet dies für die Betroffenen meist Ärger in Form einer Strafanzeige. Die Begehung von Straftaten werden auch in der „Halloween-Nacht“ nicht geduldet und werden konsequent verfolgt, aus diesem Grund werden die niederbayerischen Polizeidienststellen die „Halloween-Nacht“ auch im Zusammenhang mit den sog. „Horrorclowns“ ganz besonders „im Auge behalten“.

Deshalb der Rat und die Bitte des Polizeipräsidiums Niederbayern an Eltern und personensorgeberechtigte Personen:

Sprechen Sie mit Ihren Kindern und weisen Sie diese auf die bestehenden rechtlichen Grenzen und den Folgen bei der Begehung von Straftaten hin
Erklären Sie den Kindern , dass nicht jeder mit „Halloween“ etwas anfangen kann und dies auch akzeptiert werden sollte
Gerade im Hinblick auf die aktuelle Berichterstattung im Zusammenhang mit den sog. „Horrorclowns“ scheint aus Sicht der Polizei eine Maskierung als Clown eher nicht angebracht zu sein.

Vogginger

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