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Polizei warnt vor Vollstreckungs-Abzockern

LANDSHUT. Die Polizei bittet bei Anrufen mit folgendem Inhalt um erhöhte Vorsicht: „Hier ist die Vollstreckungsstelle. Gegen Sie liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Wenn Sie mit der Vollzugsstelle verbunden werden wollen, drücken Sie die 1“. Solche Anrufe erhielten vermehrt einige Personen im Stadtgebiet, die sich richtig verhielten:

Sie reagierten nicht auf die Aufforderung der „Band-Stimme“, sondern verständigten die Polizei. Diese Vorgehensweise lässt durchaus einen betrügerischen Hintergrund vermuten. Mit einem sog. Bandanruf soll zunächst ermittelt werden, ob der Angerufene schon älter und vor allem gutgläubig ist. Lässt sich das Opfer auf ein Gespräch ein, so haben die Betrüger zumeist leichtes Spiel. Eine nicht näher bezeichnete Vollzugsbehörde will dann angebliche Außenstände eintreiben. Zu diesem Zweck wird den Gutgläubigen angeboten, dass Außendienstmitarbeiter das Geld ohne großen Aufwand abholen könnten und die „säumigen Zahler“ sogar bis zum Bankautomaten begleiten. Die Polizei rät um erhöhte Vorsicht bei solchen ominösen Anrufen. Hier ist ein gesundes Misstrauen durchaus angebracht. Man sollte sich auf keinerlei Geldgeschäfte einlassen, die Nummer des Anrufers notieren und sofort die Polizei unter Tel. 0871/9252-0 darüber in Kenntnis setzen. Je schneller die Mitteilung bei der Polizei eingeht, umso größer sind die Chancen den Betrügern das Handwerk zu legen.

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