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Jetzt amtlich: Junge Wähler und LLL zur Wahl nicht zugelassen

Beschwerdeausschuss Regierung

Knapp eine Stunde lang befasste sich der Beschwerdeausschuss, ob die LLL, OB-Kandidat Dr. Stefan Müller-Kroeling und die Jungen Wähler zur Kommunalwhl zugelassen werden. - Foto: W. Götz

Landshut - gw/pm (03.02.2026) In der Stadt Landshut steht das Kandidatenfeld für die Kommunalwahlen am 8. März seit dem gestrigen Montag endgültig fest: Während sich drei Frauen und sieben Männer um die Nachfolge des scheidenden Oberbürgermeisters Alexander Putz bewerben, treten elf Gruppierungen zur Stadtratswahl an. Nicht zugelassen wurde die Stadtratsliste der Jungen Wähler (JW), weil die Aufstellungsversammlung nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise öffentlich bekannt gemacht wurde.

Der „Liste Landshut lebenswert erhalten – Listenbündnis mit Partei Mensch Umwelt Tierschutz (LLL-Tierschutzpartei)“ wiederum fehlten die für eine Zulassung erforderlichen 340 Unterstützerunterschriften.

Dr. Stefan Müller-Kroeling trug vor dem Beschwerdeausschuss verschiedene Gründe für seine Anfechtung der Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt Landshut vor. Unter anderem machte er eine falsche Namensgebung geltend, bei der das Wort „Partei“ gefehlt hat, zu wenige Örtlichkeiten für die Eintragung in die Unterstützungslisten und falsche Angaben zu den Öffnungszeiten geltend. Doch für den Beschwerdeausschuss der Regierung zählte einzig und allein die Tatsache, dass die Anzahl der nötigen 340 Unterschriften für den OB-Kandidaten Dr. Stefan Müller-Kroeling und die LLL nicht erreicht wurden.

Ausführlich wurde auch die Causa „Junge Wähler“ behandelt. Der Beschwerdeausschuss der Regierung von Niederbayern sah es als erwiesen an, dass zur Aufstellung der Stadtratsliste unzureichend öffentlich geladen wurde. Die vier ausgehängten Plakate im Cafe Kreutzer, in der Metzgerei Brunner, im Kinderspiel-Paradies Hopsala und im Stadthotel Herzog Ludwig reichten dazu nicht aus, so die Ansicht der Vorsitzenden Margit Nitschke. Zu einer ordentlichen Einladung seien dazu nicht alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Landshut erreicht worden.

Ebenfalls an dieser Hürde scheiterten OB-Kandidat Dr. Stefan Müller-Kroehling (LLL-Tierschutzpartei) und der unabhängige OB-Bewerber Roland Biswurm. JW, LLL-Tierschutzpartei und Dr. Müller-Kroehling hatten gegen die entsprechenden Entscheidungen des Wahlausschusses der Stadt Landshut fristgerecht Beschwerden eingereicht. Diese wurden jedoch am Montag vom Beschwerdeausschuss der Regierung von Niederbayern jeweils einstimmig abgewiesen. Diese Entscheidung ist für die anstehende Kommunalwahl bindend.

Zur Wahl des Oberbürgermeisters treten damit folgende zehn Kandidatinnen und Kandidaten an (Reihenfolge gemäß der auf dem Stimmzettel zugewiesenen Ordnungszahlen): 01 – Dr. Thomas Haslinger (CSU/JU); 02 – Petra Strasser (Freie Wähler); 03 – Günter Straßberger (AfD); 04 – Christoph Rabl (Grüne); 05 – Patricia Steinberger (SPD); 06 – Jürgen Wachter (FDP); 07 – Heiko Helmbrecht (ÖDP); 08 – Gabriella Lando (Linke); 10 – Olaf Minet („Gemeinam.Landshut.Gestalten“/GLG); 12 – Norbert Hoffmann („Zukunft Landshut“/ZL).

Um die 44 Sitze im Stadtrat bewerben sich die Kandidatinnen und Kandidaten der folgenden elf Wahlvorschlagslisten (Reihenfolge gemäß der auf dem Stimmzettel zugewiesenen Ordnungszahlen): 01 – CSU; 02 – Freie Wähler; 03 – AfD; 04 – Grüne; 05 – SPD; 06 – FDP; 07 – ÖDP; 08 – Linke; 09 – Bayernpartei/BP; 11 – Junge Union/JU; 12 – Zukunft Landshut/ZL.

Alle amtlichen Bekanntmachungen rund um die Stadtrats- und Oberbürgermeisterwahl 2026, darunter auch ein Überblick über die zugelassenen Wahlvorschläge, sowie die Ergebnisse sämtlicher Wahlen, Volks- und Bürgerentscheide, die seit 2013 im Bereich der Stadt Landshut stattfanden, sind auf der städtischen Homepage unter der Adresse www.landshut.de/bekanntmachungen verfügbar.

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