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Das ÖDP-Stadträte-Duo beantragt, dass Landshut den Ausstieg aus der Vermarktung von Kohlestrom beschließt

elke nd dstefan ödpLandshut - Das ÖDP-Stadträte-Duo Elke März-Granda und Dr. Stefan Müller-Kroehling stellen den Antrag, dass die Stadtwerke einen Stufenplan für den Ausstieg zum frühest möglichen Zeitpunkt vom Kohlestrom-Ankauf erarbeiten. De ÖDP-Antrag lautet: Der Landshuter Stadtrat beschließt den Ausstieg aus der Vermarktung von Kohlestrom durch die Stadtwerke.
1. Die Stadtwerke werden beauftragt, einen Stufenplan für den Ausstieg aus dem Ankauf von Kohlestrom zu erarbeiten und den regenerativen Stromanteil entsprechend zu erhöhen.

Der Werkleiter - Armin Bardelle - wird gebeten, diesen Plan dem Stadtrat baldmöglichst vorzustellen.
2. Die Stadtwerke werden beauftragt, zum vertraglich frühestmöglichen Zeitpunkt mit dem schrittweisen Ausstieg aus dem Kohlestrom-Einkauf zu beginnen.
3. Ab 2030 wird seitens der Stadtwerke kein Kohlestrom mehr von Vorlieferanten eingekauft.

Begründung:
Laut Betriebssatzung der Stadtwerke und der Bayerischen Gemeindeordnung hat das Plenum die Möglichkeit über den Ausstieg aus der Vermarktung von Kohlestrom zu entscheiden.
Ministerpräsident Söder hat erklärt, dass er einen Ausstieg aus der Kohleverstromung in Bayern bereits im Jahr 2030 anstrebt und für möglich hält. Die Stadt Landshut sollte selbstverständlich nicht hinter den vom Ministerpräsidenten erklärten Zielen zurückbleiben. Deshalb soll die Stadtwerke-Geschäftsleitung mit diesem Antrag angewiesen werden, spätestens ab 2030 (wie von Ministerpräsident Söder empfohlen) überhaupt keinen Kohlestrom mehr einzukaufen und schon zuvor Schritt für Schritt diesen klimaschädlichen Stromeinkauf im
Rahmen eines Stufenplans zu beenden. Je schneller, desto besser.

Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bisherigen klimaschutzpolitischen Anstrengungen nicht weit genug gehen und vor allem ab 2030 nicht konkret genug sind. Dies kann im Umkehrschluss nur bedeuten, dass es sogar rechtlich fragwürdig wäre, wenn sich die Stadtwerke heute darauf festlegen, auch nach 2030 noch Kohlestrom zu beziehen und an ihre Kunden zu verkaufen.

Das BVerfG erklärt die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens mit seinem Urteil letztlich für verfassungsrechtlich verbindlich. Die grundrechtliche Freiheit und das Staatsziel Umweltschutz verpflichteten, einen vorausschauenden Plan zu entwickeln – auch über 2030 hinaus. Dies kann nicht ohne Auswirkungen auf die Einkaufspolitik der Stadtwerke bleiben. Auch die lokale Klimapolitik muss jetzt stark intensiviert werden. Je früher notwendige Klimaschutzmaßnahmen ergriffen werden, umso wirksamer und leichter finanzierbar sind diese.

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass die Politik die größtmöglichen Anstrengungen im Kampf gegen den Klimawandel unternimmt. Klare politische Vorgaben für den Stromeinkauf der Stadtwerke sind eine wichtige Richtschnur für die an die Zwänge der Wirtschaftlichkeit gebundenen Stadtwerke.

gez.
Elke März-Granda, ÖFP-Stadträtin

Dr. Stefan Müller-Kroehling, ÖDP-Stadtrat

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