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„Jugendliche und Flüchtlinge als Täter und Opfer“ - Studie von Niedersachsern auch in Bayern duchführen, so FDP-Landtagskandidat M. Altinger

Altinger neu wiederAuch FOCUS online veröffentlicht die Stellungnahme von Marco Atlinger

Der FDP Landtagsdirektkandidat des Stimmkreises 202 Dingolfing/Landau/Altlandkreis Vilsbiburg, Marco Altinger, reagiert auf die aktuelle Studie über die steigende Gewaltkriminalität in Niedersachsen mit der Forderung, diese Studie auch in Bayern durchzuführen und geht sogar noch weiter. Die Quintessenz der kriminologischen Studie aus Niedersachsen lautet, dass junge Männer in Flüchtlingsheimen aus den sog. Maghreb Staaten tendenziell eher zu Gewalt neigen, als Flüchtlinge aus Syrien, dem Irak oder Osteuropa.

10,2 % mehr Gewaltdelikte von 2014 bis 2016 in Niedersachsen und für 92,1 % dieser Zunahme sind Flüchtlinge verantwortlich, so die Studie. - Insgesamt geht die Kriminalität in Deutschland jedoch seit Jahren zurück, aber zum Beispiel bei Vergewaltigungen wurde wieder fast das Niveau des Jahres 1998 erreicht. Schüler aus Förder- oder Hauptschulen sind deutlich häufiger kriminell auffällig, als Schüler von Realschulen oder Gymnasien.

Landtagskandidat Marco Altinger fordert Konsequenzen aus der Studie: „Es wäre interessant, eine derartig ausführliche Studie auch in Bayern zu haben. Bayern rühmt sich immer damit, das sicherste Bundesland zu sein, aber auch hier gibt es Gewalt und Verbrechen, auch wenn die Zahlen seit Jahren auf niedrigem Niveau sind.

Im Umgang mit jungen Flüchtlinge muss es ein Dreiklang sein: Erstens muss eine Prüfung erfolgen wie alt der Flüchtling ist, ggf. sollten wir hier den Vorschlag der Grünen aufnehmen, die Beweislast der Altersprüfung umzukehren. Das heißt, der Flüchtling muss sein Alter nachweisen, sonst wird im Zweifel davon ausgegangen, dass er oder sie volljährig ist. Zweitens muss die Integration besser funktionieren, dazu sind Verfahren zu beschleunigen und der Zugang zum Arbeitsmarkt schnellstmöglich zu realisieren oder nach Wegfall des Fluchtgrundes, die Rückführung in dessen Heimat zu veranlassen. Drittens muss auch Entwicklung im Heimatland betrieben werden. Nur wenn in der Heimat auch sichergestellt werden kann, dass eine Familie ernährt werden kann, werden sich weniger Menschen auf den Weg nach Europa machen. Falls aber ein Flüchtling in Deutschland straffällig geworden ist, so ist er nach Verbüßung der Strafe umgehend abzuschieben - ohne wenn und aber.“

 

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