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Antrag für eine Gestaltungssatzung von Freiflächen, für das Stadtgrün, für Klima- und Umweltschutz

märz granda kopf zweiLandshut (09.10.2017) Weil die Stadt die letzten 12 Jahre um über 10.000 Einwohner gewachsen ist und weil auch für die nächsten Jahre starkes Wachstum prognostiziert wird - siehe Sonderplenum vom letzten Freitag zum Wohnungsbau in Landshut - will Stadträtin Elke März-Granda (ÖDP) die vorhandenen städtischen Naturräume durch eine Satzung schützen. Ihr Antrag dazu lautet wie folgt: Freiflächengestaltungssatzung

1. Die Verwaltung wird beauftragt für das Stadtgebiet eine Freiflächengestaltungssatzung zu erarbeiten und zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

2. Die bestehenden städtischen Satzungen, deren Inhalte sich mit den Themen einer Freiflächengestaltungssatzung überschneiden, werden auf Belange der Ökologie und Nachhaltigkeit hin überprüft. Falls nötig werden dem Stadtrat entsprechende Veränderungsvorschläge unterbreitet.

BEGRÜNDUNG

Die Einwohnerzahl Landshuts ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Die städtischen Prognosen gehen von einem anhaltenden starken Bevölkerungswachstum für die nächsten Jahre aus. In der Folge wächst der Druck auf die Nutzung wertvollen Bodens. Dabei geraten zwangsläufig verschiedene Belange, wie z. B. des Naturschutzes und der Ökologie oder der Wirtschaft und Rentabilität in Konkurrenz zueinander. Je intensiver der Ruf nach weiterer Verdichtung beim Bauen ertönt, umso gefährdeter sind gleichzeitig die noch bestehenden innerstädtischen Naturräume.

Um trotz stärker verdichteten Bauens die Qualität der Freiflächen zu erhalten, eine hochwertige Begrünung der Baugrundstücke sicherzustellen und eine ausreichende Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger im Wohn- und Arbeitsumfeld zu bieten, kann eine eigene Freiflächengestaltungssatzung gute Dienste leisten.

Diskussionen im Bausenat zeigen, dass es in Landshut - im Gegensatz zu anderen Städten wie etwa München oder Lindau - keine einheitlichen Standards bei der Gestaltung von Freiflächen gibt. Bei jedem Bauvorhaben wird daher letztlich nach den Vorgaben des Planers oder nach Ermessen entschieden, was konkret bei der Freiflächengestaltung umzusetzen ist. Deshalb sollten hier verbindliche Mindeststandards definiert werden, die dann für jedes Vorhaben gelten.

Gerade bei größeren Freiflächen (Parkplätze, Flachdächer) sind Vorgaben für die Be- bzw. Durchgrünung zielführend, um “Steinwüsten” zu vermeiden und den Versiegelungsgrad der Fläche zu vermindern. Über entsprechende Regelungen in einer Freiflächengestaltungssatzung kann hierzu Rechtssicherheit geschaffen werden. Denn Voraussetzung für Lebens- und Aufenthaltsqualität in einer Stadt, für Klima- und Umweltschutz, ist das Vorhandensein von ausreichenden Grünflächen, Stadtgrün und die Reduzierung von versiegelten „Asphalt und Beton-Flächen“.

Verweis zur Münchener Freiflächengestaltungssatzung: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer- Stadtplanung-und-Bauordnung/Lokalbaukommission/Kundeninfo/Freiflaechengestaltungssatzung.html

 

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