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Endspurt bei der Neustadt-Neugestaltung ab 13. März

neustdtrdLandshut (07.03.2017) Ab Montag, 13. März, werden die Arbeiten zur Neugestaltung der Neustadt wieder aufgenommen. Diese erfolgen im letzten Abschnitt in Höhe der Polizei zwischen der Kirchgasse bis zur Zufahrt zur ehemaligen Martinsschule und dauern voraussichtlich bis Ende April.

Dies bedeutet ab dem 13. März in der Neustadt bstimmte Sperrungen.

So eine Sperrung zwischen der Kirchgasse und dem Einmündungsbereich Spiegelgasse (in Höhe Jesuitenkirche beziehungsweise Zufahrt zur ehemaligen Martinsschule) für den gesamten Durchfahrtsverkehr. Aus Richtung Neustadt kann nur mehr bis zum unmittelbaren Arbeitsbereich in Höhe des Zuganges zur Polizeiinspektion zugefahren werden.

Die Umleitung ist entsprechend ausgeschildert und erfolgt, wie bei der Sperrung im Vorjahr, in der Inneren Münchener Straße über den Grätzberg und Josef-Deimer- Tunnel. Der Anlieger- und Lieferverkehr für die Spiegelgasse kann ausschließlich aus Richtung Altstadt bis in Höhe der ehemaligen Martinsschule zufahren. Eine Durchfahrt zur Neustadt ist nicht möglich.

Da ab 13. März auch das Balsgäßchen wegen der Verlegung der Fernwärmeleitung gesperrt ist, kann aus dem Bereich Spiegelgasse nicht über das Balsgäßchen ausgefahren werden.

Die einzige Zu- und Abfahrtsmöglichkeit für die Anlieger und auch den Lieferverkehr in die Spiegelgasse besteht damit über den Einbahnstraßenteil zwischen Altstadt und Balsgäßchen. Hierfür wird die Einbahnregelung aufgehoben, der Verkehr in beide Fahrtrichtungen zugelassen und mittels einer Baustellenampel geregelt.

Für die Arbeiten muss auch ein Teil der Bewohnerparkzone Kirchgasse gesperrt werden; Ersatzparkplätze werden an der Kolpingstraße auf der westlichen Fahrbahnseite entlang dem Anwesen Haus-Nummer 486 bis zur Einmündung Königsfeldergasse ausgewiesen.

Die in Höhe der ehemaligen Martinsschule derzeit platzierten Radständer werden ab Donnerstag, 9. März, entfernt und in Richtung Einmündung Kirchgasse versetzt. Die Verkehrsteilnehmer werden dringend gebeten, die entsprechende Wegweisung und die angeordneten Verkehrsbeschränkungen zu beachten.

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