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MdL Radlmeier: Die Kosten für Übertragungsnetzte, Höchstspannungsebene, bundesweit gerecht verteilen

München/Landshut (01.02.2017) Der Bayerische Landtag hat in seiner heutigen Sitzung einen Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion verabschiedet, der bundeseinheitliche Netzentgelte im Übertragungsnetz fordert. Der Landtag spricht sich dafür aus, dass die im Zuge der Energiewende auf der Ebene der Übertragungsnetze (Höchstspannungsebene) anfallenden Kosten bundesweit gerechter verteilt werden.

„Mit unserem Antrag wollen wir möglichst rasch eine gerechtere Lastenverteilung erreichen. Es kann nicht sein, dass Bayern übermäßig die Kosten der gesamtdeutschen Energiewende schultert“, erläutert Mitunterzeichner Helmut Radlmeier.

Hintergrund:

Das Bundeskabinett hat am 25.Januar 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (NEMoG) beschlossen, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegt hatte. Im Gegensatz zu einer früheren Entwurfsfassung des NEMoG hat das BMWi aus der aktuellen Fassung die zuvor noch vorgesehene Schaffung einer Verordnungsermächtigung für ein bundesweit einheitliches Netzentgelt für die vier Betreiber der Übertragungsnetze in der Bundesrepublik Deutschland ersatzlos gestrichen. Dem Vernehmen nach wurde diese Streichung auf Veranlassung der nordrhein-westfälischen Landesregierung und der dort ansässigen Industrieunternehmen vorgenommen, die bei Einführung eines bundesweit einheitlichen Netzentgelts für die Ebene der Übertragungsnetze ein Ansteigen der Netzentgelte in Nordrhein-Westfalen erwarten.

Die gegenwärtige Systematik der Netzentgelte sieht im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der hierauf basierenden Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vor, dass jeder der vier Betreiber der Übertragungsnetze über ein gesondertes Netzentgelt verfügt, das innerhalb seiner Regelzone Anwendung findet. Der größte Teil des Freistaates Bayern liegt in der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers Tennet TSO (Tennet).

In das gesonderte Netzentgelt fließen die innerhalb der jeweiligen Regelzone anfallenden Kosten für netzstabilisierende Maßnahmen der Betreiber der Übertragungsnetze, wie Redispatch, Einspeisemanagement und Netzreserve, sowie der im Rahmen der Energiewende anstehende Netzausbau (z.B. Südost-Link) ein. Diese Kosten führen derzeit zu einem deutlich ansteigenden Niveau der Netzentgelte in den Regelzonen der Tennet und der 50Hertz Tranmission GmbH. In den übrigen Regelzonen steigen die Netzentgelte nur verhältnismäßig leicht an.

Die regional ungleiche Lastenverteilung der Kosten der Energiewende zwischen den vier Übertragungsnetzbetreibern ist kritisch zu bewerten, da sie zu einem überproportional starken Ansteigen der Netzentgelte und damit letztlich der Strompreise in den von der Energiewende stark betroffenen Regelzonen führt.

So werden die Netzkunden im Freistaat Bayern nach dem derzeit geltenden System durch die massiv gestiegenen Netzentgelte des Übertragungsnetzbetreibers Tennet übermäßig belastet. Die Höhe der Strompreise hat jedoch einen erheblichen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und des produzierenden Gewerbes im Freistaat Bayern. Vor diesem Hintergrund ist eine gerechtere Lastenverteilung der durch die Energiewende auf der Ebene der Übertragungsnetze verursachten Kosten über ein bundesweit einheitliches Netzentgelt geboten.

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