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Wie funktioniert „Ausgangssperre“? Ein Blick nach Wien

Wien U Bahn Bahnsteig

Leerer U-Bahnsteig zur Hauptverkehrszeit in der Millionenstadt Wien. - Fotos: Timo Edenhardter

Wien/Landshut – gw (20.03.2020) Jetzt zieht auch Ministerpräsident Markus Söder nach und schränkt das öffentliche Leben stark ein. Während bei uns Eisdielen noch geöffnet hatten, vor Café und Restaurants noch Kaffee geschlürft wurde, hatten unsere österreichischen Nachbarn schon längst Schluss mit dem „Faschingstreiben“ gemacht. Die Lage ist zu Ernst. Den Infektionsketten muss der Nährboden entzogen werden. Wir haben mit Wien telefoniert. Wie läuft dort das öffentliche Leben ab?

In Österreich wurden die Ausgangssperren bereits an 15. März verhängt. An diesem Tag fanden in Bayern noch die Kommunalwahlen statt. Im Nachbarstaat wurde das öffentliche Leben dagegen weitgehend eingeschränkt. Zu schnell breitet sich das Corona-Virus aus.

Timo Ebenhardter, schon seit einigen Jahren beruflich in Wien tätig, erklärt die Situation. Das Haus zu verlassen ist nur noch erlaubt, um zur Arbeit zu kommen, Besorgungen zu tätigen oder um nahe Verwandte zu besuchen. Gestattet sind auch Spaziergänge oder eine Joggingrunde. Bei allem muss immer ein Sicherheitsabstand eingehalten werden.

Verboten ist es aber, sich zu versammeln, sich mit Freunden auf einen Plausch zu verabreden, um etwa miteinander an der Donau an der Sonne zu verweilen.

Wien U Bahn Eingang

Auch an Knotenpunkten der U-Bahnlinien war es menschenleer.

Doch vielen Bürgern waren die Einschränkungen schnurtzegal, wie Timo Ebenhardter berichtet. Insgesamt musste die Polizei 650 Strafanzeigen wegen der Nichteinhaltung der Ausgangssperre verhängen. Wenn Gendarme auf Menschenansammlungen trafen, gab es eine Aufforderung nach Hause zu gehen. Diskussionen gab es keine. Wer sich nicht daran hielt, wurde unverzüglich mit einem Bußgeld über 3.600 Euro bestraft.

Selbst die in Wien so beliebten öffentlichen Verkehrsmittel waren menschenleer. In der Stadt mit dem 365 Euro-Jahres-Ticket wollte niemand mehr mitfahren. Höchsten auf dem Weg zur oder von der Arbeit.

Ob jemand zur Arbeit unterwegs ist, lässt sich in Österreich durch die Polizei unkompliziert über die Sozialversicherungsnummer überprüfen, die jeder mitzuführen hat. So lässt es sich herausfinden, ob der angegebene Arbeitgeber der Wahrheit entspricht.

Beim spazieren gehen, dürfen nur Partner zusammen unterwegs sein, die auch nachweislich im gleichen Haushalt leben. Auch hier gilt die Regel von einem Meter Abstand. Wer sich nicht daran hält, wird mit 3.600 Euro Bußgeld belegt.

Die Polizei in Österreich patrouilliert und kontrolliert die Ausgangssperre und fordert auch deutlich auf, zu Hause zu bleiben.

Sogar fürs Einkaufen gibt es in Wien Benimmregeln. Die Zeit zwischen 8 und 9 Uhr sollte älteren Bürgern, Senioren und Rentnern vorbehalten sein. So will man diese Risikogruppe vor Ansteckungen besonders schützen. Auch das Bundesheer wurde bei unseren Nachbarn bereits rekrutiert, um in Supermärkten Regale einzuräumen. Gearbeitet wird dabei in tarngrüner Arbeitskleidung.

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