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Schulen bleiben Wahllokale - Wahlhelfer müssen Hygieneregeln beachten

Landshut - pm (12.03.2020) Am Sonntag (15.03.) ist Kommunalwahl in Bayern: Wieder werden auch viele Schulen als Wahllokale in den einzelnen Gemeinden dienen. Und das können sie auch, trotz des Corona-Virus. Denn im Wahllokal sehen die Fachleute kein erhöhtes Risiko, sich anzustecken.  Das Gesundheitsamt empfiehlt zur Vorbeugung gegen die Infektion mit dem Virus weiterhin regelmäßiges und ausgiebiges Händewaschen.

Das gilt sowohl für die Wählerinnen und Wähler als auch den Wahlhelfer vor Ort.

Eine Hände-Desinfektion kann ergänzend wirken. Die Kommunalaufsicht am Landratsamt hat die Gemeinden gebeten, in ihren Wahllokalen für entsprechende Desinfektionsmittel-Spender zu sorgen. Handschuhe zu tragen ist aber nicht erforderlich.

Weiterhin gelten auch die üblichen Verhaltensregeln zur Vermeidung einer Übertragung von Infektionserregern: Abstand halten, nicht anhusten lassen, selbst in die Ellenbeuge husten usw. Ein Aushang am Wahllokal erinnert an diese Verhaltensregeln. Die Wählerinnen und Wähler können auf Wunsch auch eigene Stifte mit in die Wahlkabine nehmen.

Nach Schließung der Wahllokale und erfolgter Stimmauszählung müssen die Wahlräume und die Zugänge zu diesen Räumen zunächst gelüftet werden und durch eine Wischdesinfektion gereinigt werden: Das bedeutet, dass die Flächen mithilfe von Wasser und der Beimengung eines Desinfektionsmittels gereinigt werden.

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