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Presseerklärung in Sachen Klinikum gGmbH gegen Dr. med. Hans-Peter Dinkel wegen Unterlassung zum heutigen Güte-Termin vor dem Arbeitsgericht LA

München/Landshut (14.11.2017) In der arbeitsgerichtlichen Angelegenheit Klinikum Landshut gGmbH gegen Dr. med. Hans-Peter Dinkel fand heute (Dienstag) um 10:30 Uhr der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Regensburg – Außenkammer Landshut – statt. Eine gütliche Einigung scheiterte daran, dass seitens des Klinikums der Wunsch nach einer Beendigung der Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Dinkel auf allen Ebenen geäußert wurde, während Herr Dr. Dinkel keinen Anlass dafür sieht, die bisher seinerseits als sehr angenehm und erfolgreich empfundene Zusammenarbeit mit dem Klinikum zu beenden.

Herr Dr. Dinkel hält weiterhin an seiner bisherigen Auffassung fest, wonach er aufgrund der anlässlich seiner Anstellung als Chefarzt der Radiologie getroffenen vertraglichen Absprachen mit dem Klinikum im Jahr 2004 dazu berechtigt ist, in dem Privatinstitut für Radiologie und Kernspindiagnostik Priv. Doz. Dr. Dinkel einen Computertomographen zum Zwecke der Untersuchung von Privatpatienten im ambulanten Bereich zu betreiben. Herr Dr. Dinkel hat im heutigen Gütetermin daran erinnert, dass die im Jahr 2004 getroffenen vertraglichen Absprachen (wie von dem Alt-Oberbürgermeister Josef Deimer in seinem Grußwort vom 24.06.2015 zum zehnjährigen Jubiläum des von Herrn Dr. Dinkel gegründeten und am 15.09.2005 aufgenommenen Privatinstituts für Radiologie und Kernspindiagnostik Priv.- Doz. Dr. Dinkel rückblickend dargestellt) vor dem Hintergrund getroffen wurden, dass die Stadt Landshut im Jahr 2002 ihr Krankenhaus nicht mehr als Eigenbetrieb, sondern als gemeinnützige GmbH zu führen beschlossen hatte und sich mit einer Umstrukturierung, die öffentlich-private Partnerschaften in Erwägung zog, befasste.

Die Gründung des am 15.09.2005 aufgenommenen Privatinstituts für Radiologie und Kernspindiagnostik Priv.- Doz. Dr. Dinkel ist letztendlich das Resultat der Umsetzung der im Jahr 2004 gefassten Umstrukturierungspläne. Herr Dr. Dinkel meint deswegen, dass seine Unternehmensentscheidung zur Anschaffung eines Computertomographen im Privatinstitut für Radiologie und Kernspindiagnostik Priv.-Doz. Dr. Dinkel von den mit dem Klinikum Landshut im Jahr 2004 getroffenen vertraglichen Absprachen gedeckt ist und sieht darin kein wettbewerbsrechtlich relevantes Verhalten seinerseits.

Eine Regelung der Zusammenarbeit mit dem Klinikum im Bereich der Computertomographie zum Zwecke der bestmöglichen Patientenversorgung würde Herr. Dr. Dinkel begrüßen. Es geht, so Herr Dr. Dinkel, nicht nur um rechtliche Fragen. Es geht letztendlich um eine optimale Versorgung der Bevölkerung.

gez.

München, den 14.11.2017

Legal Alliance Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

für Herrn Dr. med. Hans-Peter Dinkel

Hier: Presseerklärung

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