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Die Grünen Stadträte klagen erbost bei der Stadt die "äußerst dreiste von der Verwaltung völlig ungestörte verbotswidrige Plakatwerbung pro Westtangente" an

Landshut (14.09.2017) Die Sicherheitsverordnung der Stadt Landshut verbietet Werbung jeglicher Art außerhalb der hierfür von der Stadt bestimmten Plakatsäulen und Plakatanschlagtafeln. Über dieses Verbot haben sich die Befürworter der Westtangente äußerst dreist und von der Verwaltung völlig ungestört hinweg gesetzt. So gibt es etwa große Werbebanner an der Konrad-Adenauer-Straße und an der Luitpoldstraße. Auch am Parkplatz von Landshut Park steht seit längerem ein Plakatständer mit entsprechenden Werbeplakaten.

Von Bürgern darauf hingewiesen, teilt das Ordnungsamt lapidar mit, dass es an mehreren Stellen in der Stadt auch Werbeplakate von Gegnern der Westtangente gebe, sodass also keine einseitige Parteinahme der Stadtverwaltung gegeben sei. Diese etwas eigenartige Erklärung mag für die aktuelle Situation zutreffen, sie sagt aber nichts zur Untätigkeit des Amtes in den vielen Wochen, in denen ausschließlich die Befürworter der Westtangente werbend tätig waren. Auf diese Untätigkeit haben eben inzwischen die Gegner der Westtangente reagiert.

Das Ordnungsamt teilt ferner noch mit, dass man erst die Urheber der Werbung ermitteln müsse. Diese Mühe kann man sich sparen. Verantwortlich sind nämlich in diesem Falle die Eigentümer der Grundstücke, auf denen sich die verbotswidrigen Werbeanlagen befinden. Es hätte also beispielsweise genügt, die Betreiber von Landshut Park zur Entfernung der Werbeanlage aufzufordern und eine entsprechende Verfügung mit den gegebenen Mitteln durchzusetzen.

Für die Grüne Fraktion drängt sich bei dieser Sachlage der Eindruck auf, die Verwaltung sei weder Willens noch in der Lage, das bestehende Verbot durchzusetzen. Um für die Zukunft Rechtsklarheit und gleiche Ausgangsvoraussetzungen für alle Teilnehmer am politischen Meinungsstreit zu schaffen beantragt sie daher, das bestehende Verbot aufzuheben, soweit es sich um die Werbung zu allgemeinen Wahlen oder zu Bürgerentscheiden handelt.

 

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