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Buchpräsentation Landshuter FürstenHochzeit 1475 als "Immaterielles Kulturerbe und Re-Inszenierung"

bleichner(12.10.2016) Ein "axiologisches Phänomen " nennt Buch-Autor Dr. Dr. Stephan M. Bleichner, Architekt und Mitglied des Internationalen Rates für Denk- malpflege (ICOMOS) die Landshuter Hochzeit 1475. Im Vorfeld der nächsten „Hochzeit“ - also im Jahr 2017 - findet die Buchpräsentation in Zusammenarbeit der Vereine „Die Förderer“ e.V. und „Bauzunfthaus Landshut“ e.V. am Samstag, 15. Oktober, um 10.30 Uhr im „Rudi-Wohlgemuth-Saal“ des Zeughauses der „Förderer“ in der Wittstraße in Landshut statt.

Das Buch ist im Books on Demand Verlag - BoD, Norderstedt, ISBN: 978-3-7347- 8433-0 erschienen; seine Aktualität und Brisanz schöpft es aus dem im Jahre 2003 verabschiedeten und 2006 in Kraft getretenen UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Es zeigt beispielhaft, wie sich die Bürger der Stadt Landshut und der Region mit ihrer historischen Vergangenheit befassen und dass es lohnenswert ist, sich mit ihrem ererbten immateriellen Kulturerbe aus- einander zu setzen.

Die in zeitlichen Abständen seit mehr als hundert Jahren aufgeführte „Landshuter Hochzeit“, trägt zur Identität der Stadt bei, sie erweitert das Kulturverständnis von gebautem Kulturerbe durch gelebtes. Das Landshuter Modell von „living history“ bezeugt, dass die Bürger die Sorge um den drohenden Kulturverlust ernst nehmen und diesem aktiv, eigenständig und unpolitisch entgegen treten. Die „wiederholbare Geschichtsrefiguration“ bereichert die Lebenswirklichkeit. Bei jeder Aufführung vermischen sich die Erlebniswelten des späten Mittelalters und der Gegenwart. In dem Buch werden beispielhaft die Ur-Inszenierung im Jahre 1475 und die Re- Inszenierung im 21. Jahrhundert gegenübergestellt. Die Ergebnisse aus der Untersuchung werden diskutiert.

Die Re-Inszenierung der „Landshuter Hochzeit 1475“ wurde als - Historisches Dokumentarspiel - im Jahre 2015 in das neu geschaffene Bayerische Landesverzeich nis des „Immateriellen Kulturerbes" im Sinne der UNESCO-Konvention aus dem Jahre 2003 (IKE2003) aufgenommen. Hervorgehoben wird vor allem das Bemühen um einen hohen Grad an Authentizität und wissenschaftliche Absicherung der Darstellung.

Die Aufnahme der „Landshuter Hochzeit 1475“ in das bundesdeutsche UNESCO- Verzeichnis des Immateriellen Kulturellen Erbes ist beantragt.

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