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Neuerungen bei der Belegung von Sozialwohnungen. Die Stadt hat ab 1.09.2016 das Benennungsrecht

wohnungsbindungLandshut (25.08.2016) Die Stadt Landshut wurde entsprechend dem Bayerischen Wohnungsbindungsgesetz in die Liste der Städte mit erhöhtem Wohnungsbedarf aufgenommen und beginnt ab 1. September mit dem neuen Benennungsverfahren zur Belegung von geförderten Wohnungen. Das heißt: Bei Freimeldung einer geförderten Mietwohnung benennt die Stadt Landshut künftig dem Vermieter einer geförderten Wohnung fünf geeignete Mietbewerber aus einer Vormerkdatei nach sozialer Dringlichkeit.

Das bedeutet für die Inhaber eines gültigen Wohnberechtigungsscheines wiederum, dass sie sich nicht mehr, wie bisher, direkt bei den Vermietern von Sozialwohnungen um eine Wohnung bewerben können.

Stattdessen wird die Vergabe von sozialem Wohnraum nun durch die Stadt Landshut, Amt für Bauaufsicht und Wohnungswesen, koordiniert. Alle Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen, die ab dem 1. Januar 2016 von der Stadt Landshut ausgestellt wurden, sind bereits in die Vormerkdatei aufgenommen worden.

Besitzer noch gültiger Wohnberechtigungsscheine aus dem Jahr 2015 können die Aufnahme in die Vormerkdatei bei der Stadt Landshut, Amt für Bauaufsicht und Wohnungswesen, Luitpoldstraße 29, Erdgeschoss, Zimmer-Nummern 018 und 019, beantragen.

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