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Gutachten zeigt demokratiefeindliche Positionen von Bayerns AfD-Chef Protschka

Niederbayern/Berlin - pm (15.07.2026) Die Bundestagsabgeordnete Marlene Schönberger sieht das kürzlich veröffentlichte Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) als weiteren Beleg dafür, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD ernsthaft geprüft werden sollte. Besonders verweist sie auf den bayerischen AfD-Landesvorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Stephan Protschka aus ihrem Wahlkreis Rottal-Inn:

„Das Gutachten zeigt deutlich, dass es sich nicht um einzelne Ausrutscher handelt, sondern um ein über Jahre dokumentiertes Muster demokratiefeindlicher Positionen bis hinein in die Führung der AfD“, erklärt Schönberger. „Gerade Stephan Protschka steht beispielhaft dafür, dass diese Entwicklungen längst auch in Bayern angekommen sind.“

Das Gutachten führt zahlreiche Äußerungen Protschkas an, die nach Einschätzung der Autorinnen und Autoren für die verfassungsrechtliche Bewertung der AfD relevant sind.  So dokumentiert das Gutachten seine enge politische Nähe zum völkisch-nationalistischen „Flügel“ um Björn Höcke. Auch Protschkas Umgang mit der neonazistischen Identitären Bewegung wird im Gutachten aufgegriffen. So erklärte Protschka im Februar 2026 öffentlich, die Identitäre Bewegung sei „weder extrem noch steht sie nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“. Erst nach massiver Kritik aus der rechtsextremen Szene relativierte er seine Aussagen und sprach von einem „Kommunikationsproblem“.

Darüber hinaus verweist das Gutachten auf zahlreiche migrationsfeindliche Aussagen Protschkas. So erklärte er über seit 2015 nach Deutschland eingewanderte Menschen: „Keiner will arbeiten von denen.“ Menschen aus überwiegend muslimisch geprägten Ländern stellte er pauschal als gesellschaftliches Problem dar und forderte wiederholt ihre Rückkehr. Gleichzeitig warb er öffentlich für eine „millionenfache Remigration“ als Wahlversprechen der AfD.

Auch die wiederholten historischen Vergleiche Protschkas werden im Gutachten als Teil einer systematischen Delegitimierung demokratischer Institutionen bewertet. So sprach er unter anderem von einer drohenden „DDR 2.0“ und verbreitete Vergleiche mit dem Jahr 1933.

„Wer autoritäre Vorbilder lobt, rechtsextreme Organisationen verharmlost, Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Religion pauschal abwertet und demokratische Institutionen mit NS- und DDR-Vergleichen delegitimiert, trägt nicht zu einer normalen politischen Auseinandersetzung bei“, so Schönberger. „Dass ausgerechnet der Vorsitzende der bayerischen AfD im Gutachten an so vielen Stellen auftaucht, zeigt, wie tief diese Positionen inzwischen in der Partei verankert sind.“

Ein Parteiverbot sei das schärfste Instrument der wehrhaften Demokratie und an hohe verfassungsrechtliche Voraussetzungen geknüpft, betont Schönberger. Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte liefere jedoch eine fundierte juristische Grundlage für die weitere Prüfung. „Unsere Demokratie muss sich gegen diejenigen verteidigen können, die sie von innen heraus bekämpfen. Deshalb haben wir Grüne die anderen demokratischen Fraktionen im Bundestag zu Gesprächen eingeladen, um die Einleitung eines Prüfverfahrens gewissenhaft weiter zu verfolgen.”

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