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Landrat Dreier: Trotz Corona würdige Trauerfeiern mit bis zu 50 Personen wieder möglich

Landkreis Landshut - pm (13.05.2020) Einen würdigen Abschied von einem geliebten Menschen zu ermöglichen – das ist vor allem in Zeiten der Corona-Pandemie eine Herausforderung. Galt mehrere Wochen die Beschränkung, dass maximal zehn bis 15 Personen an einer Trauerfeier teilnehmen dürfen, so dürfen laut dem Gesundheitsministerium nun wieder bis zu 50 Personen verabschieden.

Das gilt für Familienmitglieder, Verwandte, Freunde oder Bekannten – natürlich unter Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen.. Landrat Peter Dreier begrüßt dies sehr: Hatte er doch seit Öffnung der Gottesdienste diese Regelungen auf Beerdigungen auf lokaler Ebene bereits zugelassen: „Es ist unsinnig, wenn bis zu 50 Personen den Trauergottesdienst in einem geschlossenen Raum besuchen dürfen, die Beisetzung unter freiem Himmel dann aber wieder auf einen weitaus kleineren Kreis beschränkt wird“, erklärt der Landrat des Landkreises Landshut.

Bereits vor etwa zwei Wochen hatte Dreier die strikten Beschränkungen für Trauerfeiern scharf kritisiert. Er bedankt sich für die Unterstützung, die er auf allen Ebenen für seinen Vorstoß erfahren hat. „An diesem Beispiel wird deutlich, dass die überregionale Politik auch für Vorschläge der Basis offen ist.

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