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Bayerischer Elternverband: Handyverbot an Schulen greift zu kurz

Bayern - pm (19.03.2026) Der Bayerische Elternverband (BEV) kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf der Staatsregierung als zu wenig differenziert. Eine bloße Ausweitung des bereits bestehenden Verbots der privaten Handynutzung auf die weiterführenden Schulen bis einschließlich der siebten Jahrgangsstufe bringt nicht den erwünschten Effekt.

Derzeit untersagt Art. 56 Abs. 5 des bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) generell die Verwendung von digitalen Endgeräten durch Schülerinnen und Schüler sowohl im Unterricht wie auch im Schulgebäude und auf dem Schulgelände, sofern nicht zur Entscheidung befugte Personen im Einzelfall Ausnahmen genehmigen, oder Gremien generelle Ausnahmen beschließen. Letzteres ist aber bisher für die Jahrgangsstufen 1 mit 4, zukünftig dann für die Jahrgangsstufen 1 mit 7 ausgeschlossen

Der BEV sieht die Schwäche dieser Regelung darin, dass nur von „digitalen Endgeräten“ die Rede ist. Es findet keine Unterscheidung zwischen privaten und schulischen Geräten statt. Zudem ist lediglich die „Verwendung“ untersagt, das Mitbringen in den Unterrichtsraum und die Präsenz des Gerätes auf dem Schultisch jedoch nicht.

In vielen Schulen hat sich die Praxis etabliert, dass private Smartphones aktiv zur Unterrichtsgestaltung und Organisation eingesetzt werden. „Für uns Erwachsene mag dies alltagsnah sein, in der Schule führt es jedoch dazu, dass die Geräte dauerhaft auf den Tischen präsent sind – mit entsprechenden Ablenkungspotenzialen für die Kinder und pädagogischen Herausforderungen für die Lehrkräfte“, kritisiert Martin Löwe, der Landesvorsitzende des BEV. Eine permanente Kontrolle durch die Lehrkraft auf regelkonforme Nutzung der Geräte würde den Unterrichtsablauf derart beeinträchtigen, dass dies regelmäßig unterbleibt. Löwe weiter: „Es wundert daher nicht, dass permanente Ablenkung die Konzentrationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zunehmend schmälert und Unterricht immer ineffektiver werden lässt.“

Die Nutzung privater Geräte zur Unterrichtsgestaltung hält der BEV auch aus anderem Grund für bedenklich: „Dieser Smartphonezwang durch die Hintertür schon für Kinder verletzt das Erziehungsrecht der Eltern, die im Sinne informationeller Selbstbestimmung und Förderung analoger Kompetenzen ihre Kinder bewusst nicht frühzeitig mit dem Smartphone konfrontieren wollen“, erläutert Löwe. Er ergänzt: „Auch ist nicht allen Familien die Anschaffung eines eigenen Smartphones für das Schulkind möglich, womit die Schule Benachteiligung aufgrund sozioökonomischer Unterschiede noch verschärft.“

Laut Löwe würde ein Verbannen der privaten Geräte aus dem Unterrichtsraum viele Probleme entschärfen, hierfür fehle jedoch eine allgemeine rechtliche Grundlage. Schulen, die im Rahmen der Hausordnung ein solches Verbot realisiert und z. B. in sog. Handygaragen investiert hätten, berichteten von positiven Entwicklungen. Leider scheuten viele Schulträger die Investitionskosten für Handygaragen und manche Schulen die Auseinandersetzung mit Eltern, die ihre Kinder permanent erreichbar wissen wollen.

Der BEV fordert daher eine Gesetzesänderung, die

  • das Mitbringen privater digitaler Endgeräte in den Unterrichtsraum ausnahmslos untersagt,
  • jedoch schulindividuelle Regelungen für die Nutzung der Geräte außerhalb des Unterrichts ermöglicht und
  • schuleigene, auf minimales Ablenkungspotential und pädagogisch sinnvolle Anwendungen konfigurierte digitale Endgeräte für den Einsatz im Unterricht vorschreibt.

„Handyfreie Schulen, die uns von manchen Medien in den Mund gelegt wurden, sind von uns also nicht intendiert, sondern vielmehr zeitgemäße und differenzierende Gesetzesvorschläge“, resümiert Löwe.

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