KEG-Chef Goppel
Bayern - pm (27.08.2025) Die KEG Bayern begrüßt die klare Positionierung des Bundesarbeitsministeriums: Lehrkräfte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Arbeitszeiterfassung. Dank des Engagements des Philologenverbands Baden-Württemberg wurde diese Forderung in den Sommerferien bestätigt – und sie gilt nun auch für Bayern.
Artikel 31 des Grundgesetzes stellt sicher, dass Bundesrecht in allen Ländern Anwendung findet. Damit ist das „Ob“ der Zeiterfassung geklärt – jetzt geht es um das „Wie“.
Das Deputatsmodell steht zur Disposition
Die Einführung der Arbeitszeiterfassung bedeutet mehr als ein technisches Werkzeug – sie erfordert ein Umdenken im gesamten System. Das über 100 Jahre alte Deputatsmodell, das Unterrichtsstunden als alleinige Bemessungsgrundlage nimmt, wird den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Die KEG Bayern rechnet aktuell bspw. im Grundschule- und Mittelschulbereich mit einer realistischen Faktorisierung der geleisteten Unterrichtsstunden mit dem Faktor 3: Denn eine Unterrichtsstunde umfasst durchschnittlich 45 Minuten Vorbereitung, 45 Minuten Nachbereitung und 45 Minuten Unterricht. Das ergibt bspw. in der Grundschule bei 28+1 (Vollzeit) Unterrichtsstunden pro Woche eine tatsächlich geleistete Arbeitszeit von über 65 Stunden (à 60 Minuten) – ein Pensum, das auf Dauer nicht tragbar ist und noch nicht mal Sonderaufgaben wie Klassleitung oder Schulleitung oder Schullandheimausflüge berücksichtigt.
Auch Ferien bereinigt –bei einem Anspruch von 30 Urlaubstagen – ist das viel zu viel und bedarf eines dringenden Umdenkens.
Keine Kontrolle - Lehrkräfte im Blick
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist kein Kontrollinstrument, sondern ein längst überfälliger Schritt zum Schutz aller Lehrkräfte. Gerade im Grund-, Mittel- und Förderschulbereich sind die Belastungen in den letzten Jahren massiv gestiegen – sei es durch Digitalisierung, Heterogenität der Schülerschaft oder zusätzliche Aufgaben wie bspw. die Verfassungsviertelstunde. Die Zeiterfassung macht sichtbar, was bislang unsichtbar blieb: Lehrkräfte leisten täglich weit mehr, als ihr Deputat vermuten lässt.
Jetzt ist Ministerin Stolz am Zug!
„Ein einfaches „Andocken“ der Zeiterfassung an das Deputatsmodell wird nicht ausreichen”, stellt KEG-Chef Goppel klar. Die KEG Bayern erwartet eine umfassende Reform: weg vom starren Deputat, hin zu einem flexiblen Jahresarbeitszeitmodell, das alle Tätigkeiten realistisch abbildet und mit Zeitbudgets und realistischen Faktoren für beste Bildung versieht. „Ministerin Stolz steht vor einer Grundsatzentscheidung – und wir sind überzeugt, dass sie diese Chance nutzen wird, um Bayerns Lehrkräfte nachhaltig zu entlasten und zu stärken. Denn das ist das, was Ministerin Stolz von Anfang an will: mehr Zeit für Pädagogik und gesunde Lehrkräfte”, weiß Goppel.
Die KEG ist bereit!
Seit Jahren fordert die KEG Bayern eine ehrliche Anerkennung der tatsächlichen Arbeitsleistung unserer Lehrkräfte. Mit der nun verpflichtenden Zeiterfassung ist ein entscheidender Schritt getan. „Wir stehen bereit, gemeinsam mit dem Kultusministerium an einer zukunftsfähigen Lösung zu arbeiten – für ein gerechtes, transparentes und gesundes Arbeitsumfeld im bayerischen Schuldienst, das unseren Kindern und Jugendlichen beste Bildungschancen garantiert und unsere engagierten Kolleginnen und Kollegen ehrlich und transparent in den Blick nimmt”, schließt Goppel.
München, den 26.08.2025
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