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Hubert Aiwanger: Alle Jagdpächter sollen ihre Versicherung selbst aussuchen dürfen

„Jagdpächter sollen sich künftig ihre Versicherungsgesellschaft selbst aussuchen dürfen", fordert Hubert Aiwanger, jagdpolitischer Sprecher und Vorsitzender der Freie Wähler Landtagsfraktion. Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherung können sich diese bisher ausschließlich bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versichern.

Seit dem 1. Januar 2013 ist die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zugeordnet. Einer der tragenden Grundsätze dieser gesetzlichen Unfallversicherung ist, dass für Unternehmen eine Zwangsmitgliedschaft vorgeschrieben ist, Freizeitaktivitäten werden jedoch nicht erfasst. „Die Jagdpächter sind aber in der Regel keine Unternehmer, sondern üben die Jagd ohne Gewinnabsichten in ihrer Freizeit aus", erklärt Aiwanger. Auch werden sie im Steuerrecht nicht als Unternehmer anerkannt. Aufgrund dieser Tatsachen ist für Aiwanger eine Pflichtversicherung der Jagdpächter in der SVLFG nicht länger zu begründen.

In einem Antrag fordert die Freie Wähler Landtagsfraktion die Staatsregierung daher auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Jagdpächter, die bisher ausschließlich SVLFG versichert waren, künftig die Versicherungspflicht auch durch andere Versicherungsgesellschaften erfüllen können.

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