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28. Dezember 2016

Tipps des Polizeipräsidiums Ndby. zum Jahreswechsel Vorsicht beim Kauf/Umgang mit Feuerwerkskörpern

feiewerks(28.12.2016) Ab Donnerstag (29.12.2016) bis einschließlich Samstag (31.12.2016) beginnt der Verkauf von Feuerwerks- körpern verschiedenster Art. Leider gibt es, wie jedes Jahr an Sylvester, immer wieder zahlreiche Unfälle beim Umgang mit Feuerwerkskörpern, bei denen Menschen zum Teil schwer verletzt werden. Das Polizeipräsidium Niederbayern bittet deshalb auch heuer wieder um Beachtung einiger Hinweise.

„Wer“ darf was kaufen und verwenden?

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie I, sog. Kleinstfeuerwerk (Wunderkerzen, Knallerbsen) dürfen nur von Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr erworben werden.
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II, sog. Kleinfeuerwerk (handelsübliche pyrotechnische Gegenstände für Sylvester, z.B. Knaller, Raketen, Fontänen) dürfen nur von Personen ab 18 Jahren gekauft und abgebrannt werden.
Sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorien I und II zu einem Sortiment vereinigt, so darf dieses nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden.

„Wann“ kann gekauft werden ?

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie I dürfen ganzjährig verkauft werden.
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II dürfen von Händlern an Privatpersonen nur vom 29.12. bis zum 31.12. verkauft werden.

"Wann" und "Wo" dürfen Feuerwerkskörper abgebrannt werden?

Feuerwerkskörper der Kategorie I dürfen während des ganzen Jahres abgebrannt werden.
Feuerwerkskörper der Kategorie II dürfen ausschließlich vom 31. Dezember ab 00.00 Uhr bis zum 01. Januar um 24.00 Uhr abgebrannt werden.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist verboten!

Worauf sollten Sie beim Kauf von Feuerwerkskörpern achten?

Achten Sie darauf, nur geprüfte Feuerwerkskörper zu kaufen und zu verwenden. Diese erkennen Sie an der sog. BAM-Prüfnummer (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) oder CE-Kennzeichnung. Gewarnt wird insbesondere vor der "Einfuhr" von billigen Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Bei der Einfuhr von pyrotechnischen Gegenständen ohne BAM-Prüfnummer oder CE-Kennzeichnung stehen die Begehung von Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftatbeständen im Raum. Zudem sind diese Feuerwerkskörper in den meisten Fällen nicht von der Bundesanstalt geprüft und somit als gefährlich anzusehen.
Häufig hat die illegale Pyrotechnik aufgrund der Zusammensetzung eine wesentlich höhere Wirkung als handelsübliche Feuerwerkskörper.
Der Umgang mit nicht vom Bundesamt für Materialforschung/-prüfung (BAM) oder anderen nationalen Zertifizierungsstellen zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen stellt in Deutschland einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar. Bußgelder bis zu 50.000 EUR, sogar Freiheitsstrafen sind hier möglich.

Beim Umgang mit Feuerwerkskörpern sollten Sie folgende Hinweise beachten

Die Herstellung von selbstgebastelten Feuerwerkskörpern ist lebensgefährlich und verboten!
Zünden Sie Feuerwerkskörper, insbesondere Raketen, nicht von Balkonen aus und werfen Sie Feuerwerkskörper keinesfalls in Personengruppen, offene Fenster, Türen oder in Briefkästen!
Wählen Sie die Abschussrichtung Ihrer Raketen so, dass sie nicht auf Menschen, brandgefährdete Gebäude, Fahrzeuge oder leicht entflammbare Gegenstände niedergehen können!
Tragen Sie keine Feuerwerkskörper direkt am Körper und behalten Sie diese beim Abbrand keinesfalls in der Hand!
Blindgänger niemals aufheben oder erneut zünden!
Zündschnüre nicht verkürzen und keine Feuerwerkskörper bündeln!
Weitere Informationen im Umgang mit Feuerwerkskörpern sowie das Erkennen von zugelassenem Feuerwerk finden Sie auch unter www.polizeiberatung.de !

Für Kraftfahrer gilt an Silvester - Hände weg vom Alkohol! Besser Sie bilden Fahrgemeinschaften, nutzen öffentliche Verkehrsmittel oder nehmen ein Taxi.

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