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Zoll deckt Verstöße gegen Mindestlohn auf

Niederbayern - pm (21.10.2024) Unter Beteiligung zahlreicher Arbeitsmarktinspektoren und -inspektorinnen aus anderen EU-Mitgliedstaaten führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls am 17.Oktober im Rahmen einer konzertierten Aktion im gesamten Bundesgebiet eine Vielzahl verdachtsunabhängiger Prüfungen mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" durch.

Bei den Prüfmaßnahmen war die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut war mit 77 Zöllnerinnen und Zöllnern an der Aktion beteiligt, bundesweit waren mehr als 3.300 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz Begleitet würde die Prüfung von Delegationen aus 20 EU-Mitgliedstaaten in beobachtender Funktion. Zwei Arbeitsmarktinspektorinnen aus Slowenien und ein Vertreter der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) mit Sitz in Bratislawa, Slowakei, waren beim Hauptzollamt Landshut mit vor Ort.

Die Prüfungen des Zolls sind Teil einer der bislang größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union. Insgesamt 21 Mitgliedstaaten beteiligten sich an der Aktion, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag in Deutschland; der Fokus galt insbesondere den grenzüberschreitenden Fällen von Schwarzarbeit. "Die Aktion zeigt die enge Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und das geschlossene Vorgehen gegen die Umgehung des Mindestlohnes", so Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut.

Während der Prüfmaßnahmen wurden im Bezirk des Hauptzollamts Landshut 177 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen bzw. der Höhe ihres Arbeitsentgelts befragt und 24 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern vorgenommen. Bereits vor Ort leiteten die Beschäftigten des Zolls drei Strafverfahren, unter anderem wegen Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel und 15 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Zudem ergaben sich nach den bisherigen Auswertungen in 45 Fällen Hinweise auf mögliche Verstöße, denen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut nun weiter nachgeht. Bundesweit wurden rund 7.700 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befragt, mehr als 800 Geschäftsunterlagen geprüft und 260 Strafverfahren eingeleitet.

Den nationalen Prüfungen schließen sich nun weitere umfangreiche Auswertungen und Nachermittlungen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst der Einstieg in tiefergehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung.

"Bei den Prüfungsmaßnahmen spielt auch Prävention eine große Rolle. So wurden die Arbeitnehmer darauf hingewiesen, dass ab Januar 2025 sowohl der Mindestlohn als auch die Verdienstgrenze im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung angehoben wird", so Elvira Enders-Beetschen.

Zusatzinformation:

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Während dieser mit Inkrafttreten des MiLoG im Jahr 2015 ursprünglich bei 8,50 Euro brutto pro Stunde lag, wurde er über die Jahre sukzessiv erhöht und beträgt seit dem 1. Januar 2024 nunmehr 12,41 Euro brutto pro Stunde.

Erhöhungen im Überblick:

01.01.2015: 8,50 EUR 01.01.2016: 8,50 EUR 01.01.2017: 8,84 EUR 01.01.2018: 8,84 EUR 01.01.2019: 9,19 EUR 01.01.2020: 9,35 EUR 01.01.2021: 9,50 EUR 01.07.2021: 9,60 EUR 01.01.2022: 9,82 EUR 01.07.2022: 10,45 EUR 01.10.2022: 12,00 EUR 01.01.2024: 12,41 EUR ab 01.01.2025: 12,82 EUR

Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nach dem MiLoG gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne.

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